Konzern­lagebericht

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Mindestschutz (minimum safeguards)

Zu den Rahmenwerken zum Mindestschutz zählen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation (ILO) sowie die Internationale Charta der Menschenrechte. Im Folgenden werden die wesentlichen Analysen beschrieben, mit denen wir untersucht haben, ob die Rahmenwerke eingehalten werden.

Der Volkswagen Konzern hat inklusive der chinesischen Joint-Venture-Produktionsstätten 120 Produktionsstandorte in 83 Ländern. Wir haben für weltweit 782 kontrollierte Konzerngesellschaften Risikobewertungen für den Bereich Menschenrechte durchgeführt; dies schließt alle auch im Rahmen der DNSH-Kriterien überprüften Standorte mit ein.

Für die im Rahmen der Analyse identifizierten Risiken erhielten die Gesellschaften risikospezifische Maßnahmen, die bis Ende 2021 umzusetzen waren.