Corporate Governance

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A. Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Das Geschäft des Volkswagen Konzerns wurde im gesamten Berichtsjahr von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sowie insbesondere einer eingeschränkten Fahrzeugverfügbarkeit infolge des Halbleitermangels beeinflusst. In diesem Umfeld gingen die Auslieferungen des Volkswagen Konzerns gegenüber dem Vorjahr zurück, während das Operative Ergebnis margen- und mixbedingt gegenüber dem Vorjahr stieg. Davon profitierte auch die Vergütung der Vorstandsmitglieder.

I. Grundsätze der Vorstandsvergütung

Der Vorstandsvergütung liegt das vom Aufsichtsrat weiterentwickelte und am 14. Dezember 2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2021 beschlossene Vergütungssystem zugrunde. Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands setzt die Anforderungen des Aktiengesetzes in der Fassung des ARUG II um und berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 19. Dezember 2019 (in Kraft getreten am 20. März 2020). Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem am 22. Juli 2021 mit 99,61 % der abgegebenen Stimmen gebilligt.

Das neue Vergütungssystem gilt seit dem 1. Januar 2021 für alle Vorstandsmitglieder, deren Dienstverträge ab dem Beschluss des Aufsichtsrats vom 14. Dezember 2020 neu abgeschlossen oder verlängert werden. Für die zum Zeitpunkt des Beschlusses des Aufsichtsrats vom 14. Dezember 2020 bereits bestellten Vorstandsmitglieder gilt das neue Vergütungssystem im Grundsatz ebenfalls ab dem 1. Januar 2021. Bis zu einer Vertragsverlängerung gelten jedoch folgende Ausnahmen: Der Performance-Share-Plan der bereits bestellten Vorstandsmitglieder hat weiterhin lediglich eine dreijährige Performance-Periode, entspricht im Übrigen jedoch dem in diesem System beschriebenen Performance-Share-Plan. Malus- und Clawback-Regelungen sollen für die bereits bestellten Vorstandsmitglieder ebenfalls erst ab einer Vertragsverlängerung gelten.

Die Höhe der Vorstandsvergütung soll im nationalen und internationalen Vergleich angemessen und attraktiv sein. Kriterien sind sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Volkswagen Konzerns als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten im Volkswagen Konzern gilt. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig Vergütungsvergleiche durchgeführt.

Im Folgenden geben wir zunächst einen Überblick über das im Geschäftsjahr 2021 geltende Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und gehen anschließend auf die Bestandteile der Vergütung im Geschäftsjahr 2021 ein.

II. Überblick über die Vergütungsbestandteile

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Bestandteile des für das Geschäftsjahr 2021 geltenden Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands. Daneben gibt die Tabelle einen Überblick über die Ausgestaltung der einzelnen Vergütungsbestandteile und erläutert deren Zielsetzung, insbesondere im Hinblick darauf, wie die Vergütung die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördert. Eine ausführlichere Beschreibung des für das Geschäftsjahr 2021 geltenden Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands ist unter www.volkswagenag.com/de/InvestorRelations/corporate-governance/Remuneration.html abrufbar.

Vorstandsvergütungssystem 2021

Bestandteil

 

Ausgestaltung

 

Zielsetzung

 

 

 

 

 

Feste Vergütungsbestandteile

Grundgehalt

 

  • Zwölf gleiche Raten; Auszahlung jeweils zum Monatsende

  • Vorstandsvorsitzender: 2.235.000 €; Vorstandsmitglied: 1.420.000 €

 

Grundvergütung und Nebenleistungen sollen ein die Aufgaben und Verantwortung des Vorstandsmitglieds widerspiegelndes Grundeinkommen sichern und das Eingehen unangemessener Risiken verhindern

Nebenleistungen

 

  • Nebenleistungspauschale (175.000 €) deckt nach Wahl des Vorstandsmitglieds bestimmte Leistungen ab, zum Beispiel:

    • Dienstfahrzeuge

    • Ärztliche Vorsorgeuntersuchung

    • Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung

    • Unfallversicherung

  • Anrechnung von Leistungen auf die Nebenleistungspauschale, soweit sie der Lohnsteuer unterliegen

  • Auszahlung des verbleibenden Betrags

 

Betriebliche Altersversorgung (bAV)

 

  • Beitragsorientierte Leistungszusage im Wege der Direktzusage auf Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenleistungen

  • Grundsätzlich mit Vollendung des 65. Lebensjahres (beziehungsweise des 63. Lebensjahres für Vorstandsmitglieder mit Amtsantritt vor dem 1. Januar 2020)

  • Jährlicher Versorgungsbeitrag von 40 % des vertraglich vereinbarten Grundgehalts (beziehungsweise 50 % bei Vorstandsmitgliedern mit Amtsantritt vor dem 1. Januar 2018)

 

bAV soll Vorstandsmitgliedern adäquates Versorgungsniveau auch im Ruhestand sichern

Variable Vergütungsbestandteile

Jahresbonus

 

  • Plantyp: Zielbonus

  • Vorstandsvorsitzender: 3.045.000 €; Vorstandsmitglied: 1.350.000 €

  • Begrenzung: 180 % des Zielbetrags

  • Bemessungszeitraum: Geschäftsjahr

  • Leistungskriterien:

    • Finanzielle Teilziele:

      • Operatives Ergebnis (OE) inkl. chinesische Joint Ventures1 (anteilig) (50 %) sowie Operative Umsatzrendite (50 %)

      • Aufsichtsrat legt für jedes Geschäftsjahr die Werte für die finanziellen Teilziele in Form eines Schwellenwerts, Zielwerts und Maximalwerts fest; der Schwellenwert entspricht einem Teilziel­erreichungsgrad von 0 % beim OE inklusive chinesische Joint Ventures (anteilig) beziehungsweise 50 % bei der Operativen Umsatzrendite, der Zielwert entspricht jeweils einem Teilziel­erreichungsgrad von 100 % und der Maximalwert jeweils einem Teilziel­erreichungsgrad von 150 %; Werte dazwischen werden linear interpoliert

      • Finanzieller Gesamtziel­erreichungsgrad = Teilziel­erreichungsgrad „Operatives Ergebnis inklusive chinesische Joint Ventures (anteilig)“ x 50 % + „Teilziel­erreichungsgrad Operative Umsatzrendite“ x 50 %

    • ESG-Faktor

      • Teilziele zu je 50 % Umwelt (Dekarbonisierungsindex) und Soziales (Stimmungs- und Diversity-Index) sowie der zwischen 0,9 und 1,1 liegende Governance-Faktor (Compliance & Integrität, Regelwert 1,0)

      • Aufsichtsrat legt für jedes Geschäftsjahr für die Teilziele Umwelt und Soziales einen Mindestwert, Zielwert und Maximalwert fest; der Mindestwert entspricht einem Teilziel­erreichungsgrad von 0,7, der Zielwert einem Teilziel­erreichungsgrad von 1,0 und der Maximalwert einem Teilziel­erreichungsgrad von 1,3; Werte dazwischen werden linear interpoliert

      • Aufsichtsrat bestimmt Governance-Faktor nach Ablauf des Geschäftsjahres unter Bewertung der kollektiven Leistung des Gesamtvorstands und der individuellen Leistung

      • Berechnung ESG-Faktor: (Teilziel­erreichungsgrad Umwelt x 50 % + Teilziel­erreichungsgrad Soziales x 50 %) x Governance-Faktor (0,9 – 1,1)

    • Auszahlungsbetrag Jahresbonus = individueller Zielbetrag x finanzieller Gesamtziel­erreichungsgrad x ESG-Faktor

    • Auszahlung: In bar im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses für das jeweilige Geschäftsjahr

 

Jahresbonus soll Vorstandsmitglieder incentivieren, ambitionierte Ziele zu verfolgen;
Wirtschaftliche Erfolgsziele fördern das strategische Ziel der wettbewerbsfähigen Ertragskraft;
Integration der Nachhaltigkeitsziele trägt Bedeutung der ESG (Umwelt-, Sozial- und Governance)-Faktoren Rechnung

Langzeitbonus (LTI)

 

  • Plantyp: virtueller Performance-Share-Plan

  • Performance-Periode: vier Jahre vorwärtsgerichtet2

  • Vorstandsvorsitzender: 3.830.000 €; Vorstandsmitglied: 1.800.000 €

  • Begrenzung: 200 % des Zielbetrags

  • Zuteilung Performance Shares: Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres wird der individuell vereinbarte Zielbetrag dividiert durch das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie (Wertpapierkennnummer: 766403) im XETRA-Handelssystem der Deutsche Börse AG an den letzten 30 Handelstagen vor dem 1. Januar der jeweiligen Performance-Periode („Anfangs-Referenzkurs“)

  • Zielfestlegung: Aufsichtsrat legt zu Beginn der Performance-Periode einen Mindestwert, Zielwert und Maximalwert für EPS fest, wie es als testiertes, voll verwässertes Ergebnis je Volkswagen Vorzugsaktie aus fortgeführten und nicht fortgeführten Geschäftsbereichen der Gesellschaft im Geschäftsbericht ausgewiesen wird; der EPS‑Mindestwert entspricht einer Zielerreichung von 50 %, der EPS-Zielwert einer Zielerreichung von 100 % und der EPS‑Maximalwert einer Zielerreichung von 150 %

  • Festschreibung von einem Viertel der zugeteilten Performance Shares am Ende jedes Geschäftsjahres in Abhängigkeit von der EPS-Zielerreichung

  • Berechnung des Auszahlungsbetrags: festgeschriebene Performance Shares werden multipliziert mit arithmetischem Mittel der Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie im XETRA-Handelssystem der Deutsche Börse AG an den letzten 30 Handelstagen vor dem Ende der Performance-Periode („Schluss-Referenzkurs“) und den während der Performance-Periode pro Volkswagen Vorzugsaktie ausgezahlten Dividenden („Dividendenäquivalent“)

  • Auszahlung: In bar im Monat nach Billigung des Konzernabschlusses für das letzte Geschäftjahr der jeweiligen Performance-Periode

  • Endet der Dienstvertrag vor Ende der Performance-Periode aufgrund eines Bad-Leaver-Falls (außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, Verstoß gegen das vertragliche oder ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot), verfallen sämtliche Performance Shares

 

Der Langzeitbonus dient dazu, die Vergütung der Vorstandsmitglieder an der langfristigen Entwicklung des Unternehmens auszurichten. Das wirtschaftliche Erfolgsziel EPS in Verbindung mit der Aktienkursentwicklung und den ausgeschütteten Dividenden, gemessen über vier Jahre, stellt eine langfristige Wirkung der Verhaltensanreize sicher und fördert das strategische Ziel der wettbewerbsfähigen Ertragskraft.

Sonstige Leistungen

Sonderzahlung

 

  • Nur aufgrund gesonderter vertraglicher Vereinbarung mit dem Vorstandsmitglied

  • Vereinbarung im Voraus für das Geschäftsjahr und unter Festlegung der Leistungskriterien für die Sonderzahlung

  • Derzeit keine Sonderzahlungsvereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern

 

Sonderzahlungen sollen herausragende und außergewöhnliche Leistungen honorieren und dürfen nur gewährt werden, wenn sie im Unternehmensinteresse und mit zukunftsbezogenem Nutzen für die Gesellschaft verbunden sind

Zeitlich begrenzte oder für die gesamte Dauer des Dienstvertrags vereinbarte Leistungen an neu eintretende Vorstandsmitglieder

 

  • Jeweils nur aufgrund gesonderter vertraglicher Vereinbarung mit dem neu eintretenden Vorstandsmitglied

  • Zahlungen zum Ausgleich verfallender variabler Vergütung oder sonstiger finanzieller Nachteile

  • Leistungen im Zusammenhang mit Standortwechsel

  • Garantie einer Mindestvergütung

  • Im vergangenen Geschäftsjahr keine Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder

 

(Ausgleichs-)Zahlungen sollen ermöglichen, qualifizierte Kandidaten zu gewinnen

Weitere Vergütungsregelungen

Malus- und Clawback-Regelungen3

 

  • Aufsichtsrat kann Jahresbonus und LTI bei relevantem Fehlverhalten während Bemessungszeitraum um bis zu 100 % kürzen oder zurückfordern

  • Rückforderung ausgeschlossen, wenn seit Auszahlung mehr als drei Jahre vergangen sind

 

Malus- und Clawback-Regelungen sollen individuellem Fehlverhalten und Organisationsverschulden entgegenwirken

Maximalvergütung

 

  • Relevant sind für das jeweilige Geschäftsjahr ausbezahltes Grundgehalt, gewährte Nebenleistungen, der Service Cost im Rahmen der bAV, für das jeweilige Geschäftsjahr gewährter und im Folgejahr ausgezahlter Jahresbonus, der im jeweiligen Geschäftsjahr ausgezahlte Performance-Share-Plan, dessen Performance-Periode unmittelbar vor dem jeweiligen Geschäftsjahr endet, eine etwaige für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte Sonderzahlung sowie etwaige Leistungen an neu eintretende Vorstandsmitglieder

  • Für Vorstandsmitglieder brutto 7.000.000 Euro pro Geschäftsjahr und für Vorstandsvorsitzenden brutto 12.000.000 Euro pro Geschäftsjahr

  • Bei Überschreiten der Maximalvergütung Kürzung des Jahresbonus; reicht Kürzung nicht, kann Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen andere Vergütungskomponenten kürzen oder ausgezahlte Vergütungen zurückverlangen

 

Maximalvergütung soll sicherstellen, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder auch unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds nicht unangemessen hoch ausfällt

Barvergütungs-Cap

 

  • Zusätzlich zur Maximalvergütung

  • Zur Barvergütung zählt im jeweiligen Geschäftsjahr ausgezahltes Grundgehalt, für das jeweilige Geschäftsjahr gewährter und im Folgejahr ausgezahlter Jahresbonus, im jeweiligen Geschäftsjahr ausgezahlter Performance-Share-Plan sowie eine etwaige für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte Sonderzahlung

  • Für Vorstandsmitglieder brutto 5.500.000 Euro pro Geschäftsjahr und für Vorstandsvorsitzenden brutto 10.000.000 Euro pro Geschäftsjahr

 

Barvergütungs-Cap dient der Vermeidung unangemessen hoher Auszahlungen im einzelnen Geschäftsjahr

1

At Equity einbezogene Gesellschaften China.

2

Für bereits vor dem 14. Dezember 2020 bestellte Vorstandsmitglieder gilt bis zu einer Vertragsverlängerung weiterhin eine dreijährige Performance-Periode. Der Performance-Share-Plan entspricht im Übrigen sinngemäß dem für das Geschäftsjahr 2021 beschriebenen Performance-Share-Plan.

3

Für bereits vor dem 14. Dezember 2020 bestellte Vorstandsmitglieder gelten Malus- und Clawback-Regelungen erst ab einer Vertragsverlängerung.

III. Vergütung der im Geschäftsjahr 2021 bestellten Vorstandsmitglieder

1. Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2021

Im Geschäftsjahr 2021 gehörten dem Vorstand der Volkswagen AG folgende Mitglieder an:

  • Herbert Diess, Vorstandsvorsitzender seit 13. April 2018, Mitglied des Vorstands seit 1. Juli 2015
  • Murat Aksel, Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2021
  • Arno Antlitz, Mitglied des Vorstands seit 1. April 2021
  • Oliver Blume, Mitglied des Vorstands seit 13. April 2018, zudem Vorstandsvorsitzender der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
  • Markus Duesmann, Mitglied des Vorstands seit 1. April 2020, zudem Vorstandsvorsitzender der AUDI AG
  • Gunnar Kilian, Mitglied des Vorstands seit 13. April 2018
  • Thomas Schmall-von Westerholt, Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2021
  • Hiltrud Dorothea Werner, Mitglied des Vorstands seit 1. Februar 2017
  • Frank Witter, Mitglied des Vorstands ab 7. Oktober 2015, ausgeschieden zum 31. März 2021.

Für die Wahrnehmung von weiteren Mandaten in Geschäftsführungsorganen, Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit, insbesondere in anderen Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, erhalten die Vorstandsmitglieder keine zusätzliche Vergütung. Wird eine solche Vergütung dennoch gewährt, wird sie auf die Vergütung für die Tätigkeit als Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG angerechnet.

2. Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2021

Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vergütungsbericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen Vorstandsmitglied gewährte und geschuldete Vergütung zu berichten. Den Begriffen liegt folgendes Verständnis zugrunde:

  • Der Begriff „gewährt“ erfasst „den faktischen Zufluss des Vergütungsbestandteils“;
  • Der Begriff „geschuldet“ erfasst „alle rechtlich bestehenden Verbindlichkeiten über Vergütungsbestandteile, die fällig sind, aber noch nicht erfüllt wurden.“
  • Dieses Begriffsverständnis unterscheidet sich von den in bisherigen Vergütungsberichten verwendeten Begriffen „gewährte Zuwendungen“ und „Zufluss“. Von den „gewährten Zuwendungen“ im Sinne des DCGK 2017 erfasst waren ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Auszahlung alle Vergütungsbestandteile, die einem Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr wenigstens dem Grunde nach zugesagt wurden und deren Höhe geschätzt werden konnte. Mit der Einführung von § 162 AktG ist die nach bisherigem Verständnis vorherrschende Differenzierung zwischen „Gewährung“ und „Zufluss“ nicht weiter aufrechtzuerhalten. Vielmehr erfasst der Begriff der Gewährung in § 162 AktG inhaltlich den Zufluss nach bisherigem Verständnis.

2.1. Tabellarische Übersicht

Die folgenden Tabellen weisen aus, welche Vergütungen den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2021 faktisch zugeflossen sind. Nicht maßgeblich ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung. Dementsprechend werden als im Geschäftsjahr 2021 gewährte Vergütung das im Geschäftsjahr 2021 ausgezahlte Grundgehalt, die Nebenleistungen, der im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 ausgezahlte Jahresbonus sowie der im Geschäftsjahr 2021 ausgezahlte LTI für die Performance-Periode 2018 – 2020 ausgewiesen. Da sich die Gesellschaft mit der Auszahlung von Vergütungskomponenten nicht in Verzug befand, sind keine geschuldeten Vergütungen in den Tabellen ausgewiesen.

Die in den Tabellen angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die im jeweiligen Geschäftsjahr „gewährten und geschuldeten“ Vergütungsbestandteile gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Sie beziehen damit alle im jeweiligen Geschäftsjahr faktisch zugeflossenen Leistungen ein, unabhängig davon, für welches Geschäftsjahr sie den Mitgliedern des Vorstands zugeflossen sind. Die hier angegebenen relativen Anteile sind daher nicht mit den jeweiligen relativen Anteilen der festen und variablen Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergütung in der Beschreibung des Vergütungssystems gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG vergleichbar. Die im Vergütungssystem angegebenen Anteile beziehen sich auf die jeweiligen Zielwerte, die für das jeweilige Geschäftsjahr zugesagt werden, unabhängig von dem Zeitpunkt, in dem der jeweilige Vergütungsbestandteil ausgezahlt wird.

Der Versorgungsaufwand wird als Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 angegeben. Der Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 ist keine „gewährte oder geschuldete“ Vergütung im Sinn von § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG, da er dem Vorstandsmitglied im Berichtsjahr nicht faktisch zufließt.

Die Maximalvergütung entspricht der Maximalvergütung im Sinn von § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG gemäß dem vom Aufsichtsrat beschlossenen und von der Hauptversammlung gebilligten Vergütungssystem. Zusätzlich zur Maximalvergütung ist – wie in der Vergangenheit – mit den Vorstandsmitgliedern eine Beschränkung der Barvergütung vereinbart, die das für das jeweilige Geschäftsjahr ausgezahlte Grundgehalt, den für das jeweilige Geschäftsjahr gewährten und im Folgejahr ausgezahlten Jahresbonus, den im jeweiligen Geschäftsjahr ausgezahlten Performance-Share-Plan sowie eine etwaige für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte Sonderzahlung umfasst.

Zudem enthalten die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder, die neu abgeschlossen oder verlängert wurden, seit der Aufsichtsrat am 14. Dezember 2020 das neue Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands beschlossen hat, die in diesem Vergütungssystem vorgesehenen Malus- und Clawback-Regelungen. Die Dienstverträge der zum Zeitpunkt des Beschlusses des Aufsichtsrats vom 14. Dezember 2020 bereits bestellten Vorstandsmitglieder Frau Werner sowie Herr Blume und Herr Duesmann enthalten entsprechend keine Malus- und Clawback-Regelungen; auch der Dienstvertrag von Herrn Witter, der am 30. Juni 2021 endete, enthielt keine Malus- und Clawback-Regelung. Von den bestehenden Malus- und Clawback-Regelungen hat die Volkswagen AG im Geschäftsjahr 2021 keinen Gebrauch gemacht.

 

 

HERBERT DIESS

 

 

Vorsitzender,
Markengruppe Volumen,
China

 

 

2021

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Feste Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Grundgehalt

 

2.235.000,00

 

26,0

Nebenleistungen

 

178.231,00

 

2,1

Summe

 

2.413.231,00

 

28,1

Variable Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

5.294.646,00

 

61,6

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI)

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan) 2018 – 2020

 

886.668,16

 

10,3

Sonstiges

 

 

 

 

Sonderzahlungen

 

 

Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

8.594.545,16

 

100,0

 

 

 

 

 

Versorgungsaufwendungen

 

1.717.037,00

 

x

Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen

 

10.311.582,16

 

x

Maximalvergütung

 

12.000.000,00

 

x

Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG

 

 

x

 

 

MURAT AKSEL

 

 

Einkauf

 

 

2021

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Feste Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Grundgehalt

 

1.420.000,00

 

36,0

Nebenleistungen

 

180.481,00

 

4,6

Summe

 

1.600.481,00

 

40,5

Variable Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

2.347.380,00

 

59,5

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI)

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan) 2018 – 2020

 

 

Sonstiges

 

 

 

 

Sonderzahlungen

 

 

Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

3.947.861,00

 

100,0

 

 

 

 

 

Versorgungsaufwendungen

 

1.076.359,00

 

x

Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen

 

5.024.220,00

 

x

Maximalvergütung

 

7.000.000,00

 

x

Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG

 

 

x

 

 

ARNO ANTLITZ

 

 

Finanzen und IT
(seit 01.04.2021)

 

 

2021

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Feste Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Grundgehalt

 

1.065.000,00

 

36,0

Nebenleistungen

 

135.764,00

 

4,6

Summe

 

1.200.764,00

 

40,5

Variable Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

1.760.535,00

 

59,5

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI)

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan) 2018 – 2020

 

 

Sonstiges

 

 

 

 

Sonderzahlungen

 

 

Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

2.961.299,00

 

100,0

 

 

 

 

 

Versorgungsaufwendungen

 

883.496,00

 

x

Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen

 

3.844.795,00

 

x

Maximalvergütung

 

5.250.000,00

 

x

Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG

 

 

x

 

 

OLIVER BLUME

 

 

Vorsitzender des Vorstands der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG,
Markengruppe Sport & Luxury

 

 

2021

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Feste Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Grundgehalt

 

1.420.000,00

 

33,0

Nebenleistungen

 

180.442,00

 

4,2

Summe

 

1.600.442,00

 

37,2

Variable Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

2.347.380,00

 

54,6

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI)

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan) 2018 – 2020

 

351.318,72

 

8,2

Sonstiges

 

 

 

 

Sonderzahlungen

 

 

Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

4.299.140,72

 

100,0

 

 

 

 

 

Versorgungsaufwendungen

 

1.092.470,00

 

x

Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen

 

5.391.610,72

 

x

Maximalvergütung

 

7.000.000,00

 

x

Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG

 

 

x

 

 

MARKUS DUESMANN

 

 

Vorsitzender des Vorstands der AUDI AG,
Markengruppe Premium

 

 

2021

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Feste Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Grundgehalt

 

1.420.000,00

 

35,8

Nebenleistungen

 

203.048,00

 

5,1

Summe

 

1.623.048,00

 

40,9

Variable Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

2.347.380,00

 

59,1

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI)

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan) 2018 – 2020

 

 

Sonstiges

 

 

 

 

Sonderzahlungen

 

 

Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

3.970.428,00

 

100,0

 

 

 

 

 

Versorgungsaufwendungen

 

1.120.404,00

 

x

Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen

 

5.090.832,00

 

x

Maximalvergütung

 

7.000.000,00

 

x

Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG

 

 

x

 

 

GUNNAR KILIAN

 

 

Personal und Truck & Bus

 

 

2021

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Feste Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Grundgehalt

 

1.420.000,00

 

26,6

Nebenleistungen

 

180.442,00

 

3,4

Summe

 

1.600.442,00

 

30,0

Variable Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

2.347.380,00

 

44,0

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI)

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan) 2018 – 2020

 

1.383.318,72

 

25,9

Sonstiges

 

 

 

 

Sonderzahlungen

 

 

Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

5.331.140,72

 

100,0

 

 

 

 

 

Versorgungsaufwendungen

 

1.309.055,00

 

x

Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen

 

6.640.195,72

 

x

Maximalvergütung

 

7.000.000,00

 

x

Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG

 

 

x

 

 

THOMAS SCHMALL-VON WESTERHOLT

 

 

Technik,
Vorsitzender des Vorstands der
Volkswagen Group Components

 

 

2021

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Feste Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Grundgehalt

 

1.420.000,00

 

36,0

Nebenleistungen

 

180.235,00

 

4,6

Summe

 

1.600.235,00

 

40,5

Variable Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

2.347.380,00

 

59,5

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI)

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan) 2018 – 2020

 

 

Sonstiges

 

 

 

 

Sonderzahlungen

 

 

Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

3.947.615,00

 

100,0

 

 

 

 

 

Versorgungsaufwendungen

 

1.040.965,00

 

x

Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen

 

4.988.580,00

 

x

Maximalvergütung

 

7.000.000,00

 

x

Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG

 

 

x

 

 

HILTRUD DOROTHEA WERNER

 

 

Integrität und Recht

 

 

2021

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Feste Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Grundgehalt

 

1.420.000,00

 

25,0

Nebenleistungen

 

179.781,00

 

3,2

Summe

 

1.599.781,00

 

28,2

Variable Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

2.149.931,72

 

37,9

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI)

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan) 2018 – 2020

 

1.930.068,28

 

34,0

Sonstiges

 

 

 

 

Sonderzahlungen

 

 

Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

5.679.781,00

 

100,0

 

 

 

 

 

Versorgungsaufwendungen

 

1.261.258,00

 

x

Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen

 

6.941.039,00

 

x

Maximalvergütung

 

7.000.000,00

 

x

Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG

 

 

x

 

 

FRANK WITTER

 

 

Finanzen und IT (bis 31.03.2021)

 

 

2021

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Feste Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Grundgehalt

 

355.000,00

 

32,0

Nebenleistungen

 

45.012,00

 

4,1

Summe

 

400.012,00

 

36,1

Variable Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

586.845,00

 

52,9

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI)

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan) 2018 – 2020

 

122.517,07

 

11,0

Sonstiges

 

 

 

 

Sonderzahlungen

 

 

Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

1.109.374,07

 

100,00

 

 

 

 

 

Versorgungsaufwendungen

 

271.099,00

 

x

Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen

 

1.380.473,07

 

x

Maximalvergütung

 

1.750.000,00

 

x

Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG

 

 

x

JAHRESBONUS

Berechnung des Auszahlungsbetrages des Jahresbonus (Grafik)

2.2 Erläuterung

2.2.1 Leistungskriterien der variablen Vergütung

a) Leistungskriterien Jahresbonus

aa) Finanzielle Teilziele

Die folgenden Übersichten zeigen, welche Werte der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 für die Schwellenwerte, Zielwerte und Maximalwerte für die finanziellen Teilziele Operatives Ergebnis inklusive chinesische Joint Ventures (anteilig) und operative Umsatzrendite (RoS) festgelegt hat und welche Ist-Werte beziehungsweise welche Zielerreichungen in Prozent im Geschäftsjahr 2021 erzielt wurden.

KOMPONENTE 1: OPERATIVES ERGEBNIS INKLUSIVE CHINESISCHE JOINT VENTURES (ANTEILIG)

Mrd. €

 

2021

 

 

 

Maximalwert

 

25,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

17,0

Schwellenwert

 

9,0

Ist-Wert

 

22,3

Zielerreichung (in %)

 

133

KOMPONENTE 2: OPERATIVE UMSATZRENDITE

%

 

2021

 

 

 

Maximalwert

 

8,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

6,0

Schwellenwert

 

4,0

Ist-Wert

 

7,7

Zielerreichung (in %)

 

143

bb) ESG-Faktor

Die folgende Übersicht zeigt, welche Werte der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 für die Teilziele Umwelt (Dekarbonisierungsindex) und Soziales (Stimmungs- und Diversity-Index) als Mindestwerte, Zielwerte und Maximalwerte festgelegt hat und welche Ist-Werte beziehungsweise welche Zielerreichungen im Geschäftsjahr 2021 erzielt wurden. Der Dekarbonisierungsindex bemisst sich nach den Emissionen von CO2 und CO2-Äquivalenten der Pkw und leichte Nutzfahrzeuge produzierenden Marken während des gesamten Lebenszyklus und zeigt unseren Fortschritt hinsichtlich der Verbesserung unserer CO2-Bilanz. Der Stimmungsindex ist eine wesentliche Kenngröße des Stimmungsbarometers – einer Mitarbeiterbefragung, mit der das Unternehmen regelmäßig die Zufriedenheit der Beschäftigten erhebt. Mit dem Diversity-Index wird weltweit die Entwicklung des Anteils von Frauen im Management sowie die Internationalisierung im Top-Management erhoben. Die Kennzahl setzt Anreize für eine vorbildliche Führungs- und Unternehmenskultur. Durch den Governance-Faktor bringt der Aufsichtsrat seine Zufriedenheit mit dem erwarteten und tatsächlichen Verhalten des Vorstands hinsichtlich der Kriterien Integrität und Compliance zum Ausdruck. Der Governance-Faktor soll im Regelfall bei 1,0 liegen und nur bei besonderen Vorkommnissen nach pflichtgemäßem Ermessen auf 0,9 gesenkt oder auf 1,1 angehoben werden. Für das Geschäftsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat den Governance-Faktor unter Berücksichtigung und Bewertung der kollektiven Leistung des Vorstands insgesamt und der Leistungen der einzelnen Vorstandsmitglieder für alle aktuellen Vorstandsmitglieder auf den Regelwert 1,0 festgelegt.

 

 

UMWELT

 

 

 

SOZIALES

 

 

Dekarbonisierungsindex

 

 

 

Stimmungsindex

 

Diversity-Index

in tCO2e/Fahrzeug

 

2021

 

in Punkten

 

2021

 

Schlusskurs

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maximalwert

 

45,5

 

Maximalwert

 

81,5

 

124

Zielwert 100 %‑Niveau

 

46,9

 

Zielwert 100 %‑Niveau

 

77,5

 

119

Mindestwert

 

47,7

 

Mindestwert

 

73,5

 

113

Ist-Wert

 

45,9

 

Ist-Wert

 

82,3

 

127

Zielerreichung (Faktor)

 

1,21

 

Zielerreichung (Faktor)

 

1,30

 

1,30

LANGZEITBONUS (LTI): (VIRTUELLER) PERFORMANCE SHARE PLAN (PSP)

Langzeitbonus (LTI): (Virtueller) Performance Share Plan (PSP) (Grafik)

b) Leistungskriterien Langzeitbonus (LTI)

Der vierjährige Performance-Share-Plan gilt ab dem 1. Januar 2021 für alle Vorstandsmitglieder, deren Dienstverträge ab dem Beschluss des Aufsichtsrats vom 14. Dezember 2020 neu abgeschlossen oder verlängert werden. Hierzu zählen die Herren Antlitz, Aksel und Schmall-von Westerholt. Für die zum Zeitpunkt des Beschlusses des Aufsichtsrats vom 14. Dezember 2020 bereits bestellten Vorstandsmitglieder gilt bis zu einer Vertragsverlängerung weiterhin eine dreijährige Performance-Periode. Dies betrifft Frau Werner, Herrn Duesmann, Herrn Blume sowie Herrn Witter. Für Herrn Diess gilt der vierjährige Performance-Share-Plan zeitanteilig ab dem 10. Juli 2021, für Herrn Kilian zeitanteilig ab dem 10. Dezember 2021.

ANGABEN ZU DEN PERFORMANCE SHARES

 

 

PERFORMANCE-PERIODE 2018 – 2020

 

PERFORMANCE-PERIODE 2019 – 2021

 

PERFORMANCE-PERIODE 2020 – 2022

 

PERFORMANCE-PERIODE 2021 – 2023

 

PERFORMANCE-PERIODE 2021 – 2024

 

Anzahl zugeteilte Performance Shares im Gewährungs­zeitpunkt

 

Anzahl zugeteilte Performance Shares im Gewährungs­zeitpunkt

 

Anzahl zugeteilte Performance Shares im Gewährungs­zeitpunkt

 

Anzahl zugeteilte Performance Shares im Gewährungs­zeitpunkt

 

Anzahl zugeteilte Performance Shares im Gewährungs­zeitpunkt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herbert Diess

 

19.212

 

26.040

 

21.585

 

13.368

 

12.313

Murat Aksel (seit 01.01.2021)

 

 

 

 

 

12.069

Arno Antlitz (seit 01.04.2021)

 

 

 

 

 

9.052

Oliver Blume

 

7.614

 

12.238

 

10.144

 

12.069

 

Markus Duesmann

 

 

 

7.608

 

12.069

 

Gunnar Kilian

 

7.614

 

12.238

 

10.144

 

11.342

 

727

Thomas Schmall-von Westerholt (seit 01.01.2021)

 

 

 

 

 

12.069

Hiltrud Dorothea Werner

 

10.624

 

12.238

 

10.144

 

12.069

 

Frank Witter (bis 31.03.2021)

 

10.624

 

12.238

 

10.144

 

3.018

 

Summe

 

55.688

 

74.992

 

69.769

 

63.935

 

46.230

bb) EPS-Werte

Die folgende Übersicht zeigt, welchen Mindestwert, Zielwert und Maximalwert der Aufsichtsrat zu Beginn der Performance-Periode für den Performance-Share-Plan 2018 – 2020 festgelegt hat, der im Geschäftsjahr 2021 zur Auszahlung kam, und welcher Ist-Wert beziehungsweise welche Zielerreichung in Prozent erzielt wurde.

PERFORMANCE-PERIODE 2018 – 2020

 

2018

 

2019

 

2020

 

 

 

 

 

 

 

Maximalwert

 

30,0

 

30,0

 

30,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

20,0

 

20,0

 

20,0

Mindestwert

 

10,0

 

10,0

 

10,0

Ist-Wert

 

23,63

 

26,66

 

16,66

Zielerreichung (in %)

 

118

 

133

 

83

Die nachfolgenden Übersichten zeigen, welche Mindestwerte, Zielwerte und Maximalwerte der Aufsichtsrat zu Beginn der jeweiligen Performance-Perioden 2019 – 2021, 2020 – 2022 und 2021 – 2023 beziehungsweise 2021 – 2024 festgelegt hat und welche Ist-Werte beziehungsweise welche Zielerreichungen in Prozent für einzelne Jahre des Bemessungszeitraums bis einschließlich 2021 bereits erzielt wurden. Die Performance-Share-Pläne der Performance-Perioden 2019 – 2021, 2020 – 2022 und 2020 – 2023 beziehungsweise 2021 – 2024 waren im Geschäftsjahr 2021 noch nicht fällig und wurden noch nicht ausgezahlt; sie stellen daher keine im Geschäftsjahr 2021 gewährte oder geschuldete Vergütung dar.

PERFORMANCE-PERIODE 2019 – 2021

 

2018

 

2019

 

2020

 

 

 

 

 

 

 

Maximalwert

 

30,0

 

30,0

 

30,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

20,0

 

20,0

 

20,0

Mindestwert

 

10,0

 

10,0

 

10,0

Ist-Wert

 

26,66

 

16,66

 

29,65

Zielerreichung (in %)

 

133

 

83

 

148

PERFORMANCE-PERIODE 2020 – 2022

 

2020

 

2021

 

 

 

 

 

Maximalwert

 

30,0

 

30,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

20,0

 

20,0

Mindestwert

 

10,0

 

10,0

Ist-Wert

 

16,66

 

29,65

Zielerreichung (in %)

 

83

 

148

PERFORMANCE-PERIODE 2021 – 2023

 

2021

 

 

 

Maximalwert

 

30,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

20,0

Mindestwert

 

10,0

Ist-Wert

 

29,65

Zielerreichung (in %)

 

148

PERFORMANCE-PERIODE 2021 – 2024

 

2021

 

 

 

Maximalwert

 

30,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

20,0

Mindestwert

 

10,0

Ist-Wert

 

29,65

Zielerreichung (in %)

 

148

cc) Referenzkurse/Dividendenäquivalent der Performance-Periode

Der für die Performance-Periode 2018 – 2020 maßgebliche Anfangs-Referenzkurs, der Schluss-Referenzkurs sowie das Dividendenäquivalent sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.

 

 

PERFORMANCE-PERIODE

 

 

2018 – 2020

 

 

 

Anfangs-Referenzkurs

 

169,42

Schluss-Referenzkurs

 

149,14

Dividendenäquivalent

 

 

2018

 

3,96

2019

 

4,86

2020

 

4,86

Die nachfolgende Übersicht zeigt für die noch nicht fälligen und noch nicht ausgezahlten Performance-Share-Pläne der jeweiligen Performance-Perioden 2019–2021, 2020–2022 und 2021–2023 beziehungsweise 2021–2024 den Anfangs-Referenzkurs, den Schlussreferenzkurs sowie das Dividendenäquivalent.

 

 

PERFORMANCE-PERIODE

 

 

2019 – 2021

 

2020 – 2022

 

2021 – 2023

 

2021 – 2024

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anfangs-Referenzkurs

 

147,08

 

177,44

 

149,14

 

149,14

Schluss-Referenzkurs

 

175,75

 

1

 

1

 

1

Dividendenäquivalent

 

 

 

 

 

 

 

 

2019

 

4,86

 

 

 

2020

 

4,86

 

4,86

 

 

2021

 

4,86

 

4,86

 

4,86

 

4,86

1

Wird am Ende der Performance-Periode ermittelt.

dd) Abschlagszahlungen

In der Einführungsphase des Performance-Share-Plans erhielten die Vorstandsmitglieder, die zum 31. Dezember 2016 Vorstandsmitglieder waren, grundsätzlich Abschlagszahlungen in Höhe von 80 % ihres Zielbetrags für die Performance Perioden 2017 bis 2019 und 2018 bis 2020. Herr Blume erhielt entsprechende Abschlagszahlungen für die Performance Perioden 2018 bis 2020 (anteilig) und 2019 bis 2021. Die Abschlagszahlungen wurden nach dem ersten Jahr der jeweiligen Performance Periode geleistet. Nach Ablauf der jeweils dreijährigen Performance-Periode erfolgt eine Verrechnung auf Basis der tatsächlichen Zielerreichung.

2.2.2 Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem

Die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung entspricht den Vorgaben des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands. Im Geschäftsjahr 2021 wurde nicht vom geltenden Vergütungssystem abgewichen. Die Auszahlungen aus dem Jahresbonus und dem Performance-Share-Plan waren nicht zu kürzen, da 180 % des Zielbetrags des Jahresbonus beziehungsweise 200 % des Zielbetrags des Performance-Share-Plans nicht überschritten wurden. Insgesamt hat die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung die im Vergütungssystem vorgesehene Maximalvergütung nicht überschritten. Das Vorstandsmitglied Frau Werner hätte im Geschäftsjahr 2021 aufgrund des für das Geschäftsjahr 2021 ausgezahlten Grundgehalts, des für das Geschäftsjahr 2021 gewährten und zu Beginn des Geschäftsjahres 2022 ausgezahlten Jahresbonus sowie des im Geschäftsjahr 2021 ausgezahlten Performance Share Plans für die Performance Periode 2018 bis 2020 insgesamt eine Barvergütung oberhalb des vereinbarten Barvergütungs-Caps in Höhe von 5,5 Mio. € brutto erhalten. Vor diesem Hintergrund wurde der Auszahlungsbetrag aus dem Jahresbonus um den übersteigenden Betrag von 197.448,28 € gekürzt. In der Tabelle „gewährte und geschuldete Vergütung“ wird für Frau Werner daher der gekürzte Betrag des Jahresbonus ausgewiesen. Herrn Diess hat der Aufsichtsrat der Volkswagen AG im Geschäftsjahr 2021 – unter Aufhebung der bisherigen Bestellung mit Wirkung zum Ablauf des 9. Juli 2021 – erneut mit Wirkung ab dem Beginn des 10. Juli 2021 zum Mitglied des Vorstands bestellt und zum Vorstandsvorsitzenden ernannt. In diesem Zusammenhang wurde ein neuer Dienstvertrag geschlossen, dessen Konditionen dem ab dem 1. Januar 2021 geltenden Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Volkswagen AG entsprechen. Damit gilt für Herrn Diess ab dem 10. Juli 2021 ein vierjähriger Performance-Share-Plan; das heißt für das Geschäftsjahr 2021 richtet sich der LTI anteilig bis zum 9. Juli 2021 nach dem dreijährigen Performance-Share-Plan, ab dem 10. Juli 2021 dann nach dem vierjährigen Performance-Share-Plan. Auch die Malus- und Clawback-Regelungen finden erst ab der Neubestellung, das heißt ab dem 10. Juli 2021 Anwendung. Auch Herrn Kilian hat die Volkswagen AG – unter Aufhebung der bisherigen Bestellung mit Wirkung zum Ablauf des 9. Dezember 2021 – erneut mit Wirkung ab dem Beginn des 10. Dezember 2021 zum Mitglied des Vorstands bestellt. Es wurde in diesem Zusammenhang ein neuer Dienstvertrag geschlossen, dessen Konditionen dem ab dem 1. Januar 2021 geltenden Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Volkswagen AG entsprechen. Entsprechend den Regelungen bei Herrn Diess gelten auch für Herrn Kilian anteilig ab dem 10. Dezember 2021 ein vierjähriger Performance-Share-Plan sowie die Malus- und Clawback-Regelungen.

PENSIONEN DES VORSTANDS 2021 NACH IAS 19

 

Barwert

 

Versorgungs­aufwendungen im Geschäftsjahr 2021

 

 

 

 

 

Herbert Diess

 

8.736.404,00

 

1.717.037,00

Murat Aksel

 

1.076.359,00

 

1.076.359,00

Arno Antlitz (seit 01.04.2021)

 

883.496,00

 

883.496,00

Oliver Blume

 

3.669.616,00

 

1.092.470,00

Markus Duesmann

 

1.741.168,00

 

1.120.404,00

Gunnar Kilian

 

4.313.101,00

 

1.309.055,00

Thomas Schmall-von Westerholt

 

1.040.965,00

 

1.040.965,00

Hiltrud Dorothea Werner

 

5.724.252,00

 

1.261.258,00

Frank Witter (bis 31.03.2021)

 

 

271.099,00

Summe

 

27.185.361,00

 

9.772.143,00

2.2.3 Leistungen und Leistungszusagen im Zusammenhang mit der Beendigung

a) Leistungen und Leistungszusagen an Vorstandsmitglieder für die vorzeitige Beendigung

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands und die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen Entlassungsentschädigungen für den Fall des Widerrufs der Bestellung zum Mitglied des Vorstands vor. Die Vorstandsmitglieder erhalten – außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der die Gesellschaft zur außerordentlichen Beendigung des Dienstvertrags berechtigt sowie bei Widerruf der Bestellung wegen grober Pflichtverletzung – eine Abfindung als Bruttobetrag in Höhe der Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Bestellung zum Mitglied des Vorstands der Gesellschaft bis zum Ende der regulären Bestellungszeit, maximal für zwei Jahre. Eine etwaige Sonderzahlung bleibt für die Berechnung außer Betracht. Bei einem Ausscheiden im Laufe des ersten Geschäftsjahres der Bestellung wird für die Berechnung ausnahmsweise auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt. Die Abfindung wird in maximal 24 monatlichen Teilbeträgen ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Bestellung zum Vorstandsmitglied der Gesellschaft gezahlt. Vertragliche Vergütungen, die die Gesellschaft für die Zeit ab Beendigung der Bestellung bis zum Ende des Dienstvertrags zahlt, werden auf die Abfindung angerechnet. Nimmt das Vorstandsmitglied nach Beendigung der Bestellung eine andere Tätigkeit auf, verringert sich die Höhe der Abfindung um die Höhe der Einkünfte aus der neuen Tätigkeit. Im Fall der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots wird die Abfindung auf die Karenzentschädigung angerechnet.

Den Mitgliedern des Vorstands sind auch für den Fall der vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit ein Ruhegehalt beziehungsweise eine Hinterbliebenenversorgung und für die Dauer des Bezugs des Ruhegehalts die Nutzung von Dienstwagen zugesagt.

b) Leistungszusagen an Vorstandsmitglieder für die reguläre Beendigung der Tätigkeit

Den Mitgliedern des Vorstands sind im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit ein Ruhegehalt einschließlich einer Hinterbliebenenversorgung und für die Dauer des Bezugs des Ruhegehalts die Nutzung von Dienstwagen zugesagt. Die zugesagten Leistungen werden mit Vollendung des 63. Lebensjahres, im Fall von Herrn Duesmann, Herrn Aksel, Herrn Schmall-von Westerholt und Herrn Antlitz mit Vollendung des 65. Lebensjahres, gezahlt beziehungsweise zur Verfügung gestellt.

Die Vorstandsmitglieder haben eine beitragsorientierte Leistungszusage erhalten, die sich grundsätzlich nach einer auch für die Tarifmitarbeiter der Volkswagen AG geltenden Betriebsvereinbarung richtet und Alters-, Erwerbsminderungs- sowie Hinterbliebenenleistungen umfasst. Für jedes Jahr der Vorstandsbestellung wird ein Versorgungsbeitrag in Höhe von 50 % des Grundgehalts für Frau Werner und Herrn Diess sowie in Höhe von 40 % des Grundgehalts für die Herren Aksel, Blume, Duesmann, Kilian, Schmall-von Westerholt und Antlitz zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres in den Volkswagen Pension Trust e.V. eingebracht. Der Versorgungsbeitrag für Herrn Witter betrug 50 %. Aus den jährlichen Versorgungsbeiträgen ergeben sich – nach Maßgabe der Regelungen, die auch für Tarifmitarbeiter Anwendung finden – Bausteine einer grundsätzlich lebenslangen Rentenzahlung.

Die jeweiligen Rentenbausteine sind bei Einbringung in den Volkswagen Pension Trust e.V. unmittelbar unverfallbar. Anstelle der lebenslangen Rentenzahlung kann eine Kapitalleistung wahlweise als Einmal- oder als Ratenzahlung zum Zeitpunkt des Renteneintritts erfolgen. Die Volkswagen AG hat Pensionsansprüche von Herrn Witter aus seinen Vordienstzeiten übernommen, für die als frühester Rentenbezugszeitpunkt die Vollendung des 60. Lebensjahres gilt; im Übrigen ist der früheste Rentenbezugszeitpunkt bei Herrn Witter die Vollendung des 62. Lebensjahres.

Im Geschäftsjahr 2021 sind keine Änderungen dieser Zusagen erfolgt.

Die Übersicht auf der vorherigen Seite weist individualisiert für die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2021 die Pensionen aus, unterteilt in den Barwert und den von der Gesellschaft während des letzten Geschäftsjahres hierfür aufgewandten Betrag.

c) Leistungen und Leistungszusagen an Vorstandsmitglieder, die im Geschäftsjahr 2021 ausgeschieden sind

Im Geschäftsjahr 2021 ist Herr Witter ausgeschieden. Herr Witter war ursprünglich bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 zum Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG bestellt. Die Volkswagen AG und Herr Witter haben das Vorstandsamt einvernehmlich vorzeitig zum 31. März 2021 beendet. Anlässlich der Beendigung hat die Volkswagen AG mit Herrn Witter eine Beendigungsvereinbarung geschlossen. Gegenstand der Beendigungsvereinbarung war unter anderem der Fortbestand des Dienstvertrags bis zum Ablauf des regulären Beendigungszeitpunkts, also bis zum Ablauf des 30. Juni 2021. Die Volkswagen AG hat Herrn Witter zugesagt, sein monatliches Grundgehalt bis zum Beendigungszeitpunkt des Dienstvertrags weiterzuzahlen sowie den Jahresbonus 2021 und den LTI für die Performance-Periode 2021 – 2023 zeitanteilig zu gewähren (6/12). Bis zur Beendigung des Dienstvertrags standen Herrn Witter weiterhin seine Geschäftsfahrzeuge zur privaten Nutzung zur Verfügung und Herr Witter hatte bis zu diesem Zeitpunkt Anspruch auf Nebenleistungen.

2.2.4 Keine Rückforderungen im Geschäftsjahr 2021

Im Geschäftsjahr 2021 hat die Volkswagen AG keine variablen Vergütungsbestandteile von einzelnen Vorstandsmitgliedern zurückgefordert. Bereits die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Rückforderung lagen nicht vor.

IV. Vergütung früherer Vorstandsmitglieder

Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG ist auch über die früheren Vorstandsmitgliedern gewährte und geschuldete Vergütung zu berichten.

1. Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2021 (individualisiert)

Die Pflicht, über die früheren Vorstandsmitgliedern gewährte und geschuldete Vergütung individualisiert zu berichten, erstreckt sich nach § 162 Abs. 5 Satz 2 AktG auf die Vergütung, die bis zum Ablauf von zehn Jahren nach dem Geschäftsjahr gewährt und geschuldet wird, in dem das frühere Vorstandsmitglied das zuletzt bei der Volkswagen AG ausgeübte Vorstands- oder Aufsichtsratsamt beendet hat.

Die folgenden Tabellen weisen individuell für frühere Vorstandsmitglieder, die nach dem Geschäftsjahr 2011 ausgeschieden sind, die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung aus. Wie bei den amtierenden Vorstandsmitgliedern zählt auch bei den früheren Vorstandsmitgliedern der Anfang des Jahres 2022 für das Geschäftsjahr 2021 ausgezahlte Jahresbonus zu der im Geschäftsjahr 2021 gewährten Vergütung.

2. Gewährte Gesamtvergütung an frühere Vorstandsmitglieder

Über die Vergütung, die früheren Vorstandsmitgliedern im Jahr 2021 gewährt und geschuldet wurde, die ihr zuletzt bei der Volkswagen AG ausgeübtes Amt als Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied bereits vor Beginn des Jahrs 2012 beendet haben und denen danach eine im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung mehr als zehn Jahre nach ihrem Ausscheiden bei der Volkswagen AG gewährt und geschuldet wurde, ist nach § 162 Abs. 5 Satz 2 AktG nicht individualisiert zu berichten. Solchen früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2021 insgesamt 9,1 Mio. € gewährt und geschuldet. Für diesen Personenkreis bestanden Verpflichtungen für Pensionen bewertet nach IAS 19 in Höhe von 119,9 Mio. €.

 

 

KARLHEINZ BLESSING

 

 

2021

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

181.512,60

 

26,8

Grundgehalt

 

 

Nebenleistungen

 

5.667,50

 

0,8

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

 

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

490.068,28

 

72,4

Entlassungsentschädigungen

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

677.248,38

 

100,0

 

 

FRANCISCO JAVIER GARCIA SANZ

 

 

2021

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

712.068,00

 

57,6

Grundgehalt

 

 

Nebenleistungen

 

34.128,00

 

2,8

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

 

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

490.068,28

 

39,6

Entlassungsentschädigungen

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

1.236.264,28

 

100,0

 

 

JOCHEM HEIZMANN

 

 

2021

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

739.200,00

 

59,2

Grundgehalt

 

 

Nebenleistungen

 

18.489,00

 

1,5

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

 

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

490.068,28

 

39,3

Entlassungsentschädigungen

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

1.247.757,28

 

100,0

 

 

CHRISTINE HOHMANN-DENNHARDT

 

 

2021

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

107.130,12

 

75,6

Grundgehalt

 

 

Nebenleistungen

 

34.521,14

 

24,4

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

 

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

 

Entlassungsentschädigungen

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

141.651,26

 

100,0

 

 

MICHAEL MACHT

 

 

2021

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

739.200,00

 

95,7

Grundgehalt

 

 

Nebenleistungen

 

33.181,98

 

4,3

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

 

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

 

Entlassungsentschädigungen

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

772.381,98

 

100,0

 

 

MATTHIAS MÜLLER

 

 

2021

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

1.108.800,00

 

78,5

Grundgehalt

 

 

Nebenleistungen

 

25.873,18

 

1,8

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

 

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

277.297,32

 

19,6

Entlassungsentschädigungen

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

1.411.970,50

 

100,0

 

 

HORST NEUMANN

 

 

2021

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

660.058,20

 

95,1

Grundgehalt

 

 

Nebenleistungen

 

33.660,00

 

4,9

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

 

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

 

Entlassungsentschädigungen

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

693.718,20

 

100,0

 

 

LEIF ÖSTLING

 

 

2021

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

243.848,76

 

100,0

Grundgehalt

 

 

Nebenleistungen

 

 

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

 

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

 

Entlassungsentschädigungen

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

243.848,76

 

100,0

 

 

HANS DIETER PÖTSCH

 

 

2021

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

814.800,00

 

96,8

Grundgehalt

 

 

Nebenleistungen

 

26.719,14

 

3,2

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

 

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

 

Entlassungsentschädigungen

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

841.519,14

 

100,0

 

 

ANDREAS RENSCHLER

 

 

2021

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

 

Grundgehalt

 

 

Nebenleistungen

 

73.765,00

 

1,3

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

 

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

490.068,28

 

8,8

Entlassungsentschädigungen

 

5.036.253,00

 

89,9

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

5.600.086,28

 

100,0

 

 

RUPERT STADLER

 

 

2021

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

 

Grundgehalt

 

 

Nebenleistungen

 

4.354,68

 

0,9

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

 

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020)1

 

468.508,74

 

99,1

Entlassungsentschädigungen2

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

472.863,42

 

100,0

1

Herr Stadler hat im Rahmen des Haftungsvergleichs über die Dieselthematik, dem die Hauptversammlung am 22. Juli 2021 zugestimmt hat, als Eigenbeitrag auf den LTI für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von weiteren 420.000 € brutto verzichtet.

2

Herr Stadler hat im Rahmen des Haftungsvergleichs über die Dieselthematik, dem die Hauptversammlung am 22. Juli 2021 zugestimmt hat, auf den aufschiebend bedingten Anspruch auf eine Abfindung gegen die Volkswagen AG und die AUDI AG in Höhe von 5.112.500 € brutto verzichtet. Zudem hat Herr Stadler auf mögliche zusätzliche Abfindungsansprüche gegen die AUDI AG verzichtet. Der Verzicht auf Abfindung gegen die Volkswagen AG und die AUDI AG wurde im Rahmen des Haftungsvergleichs in Höhe von 3,6 Mio. €, der Verzicht auf zusätzliche Abfindungsansprüche gegen die AUDI AG in Höhe von 80.000 € als Eigenbeitrag von Herrn Stadler berücksichtigt.

 

 

MARTIN WINTERKORN

 

 

2021

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

1.180.800,00

 

97,6

Grundgehalt

 

 

Nebenleistungen

 

28.572,00

 

2,4

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

 

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020)1

 

 

Entlassungsentschädigungen2

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

1.209.372,00

 

100,0

1

Herr Winterkorn hat im Rahmen des Haftungsvergleichs über die Dieselthematik, dem die Hauptversammlung am 22. Juli 2021 zugestimmt hat, als Eigenbeitrag auf die Sondervergütung für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 1,335 Mio. € brutto, deren Fälligkeit aufgrund vertraglicher Vereinbarung auf den 30. Juni 2021 verschoben wurde, verzichtet.

2

Herr Winterkorn hat im Rahmen des Haftungsvergleichs über die Dieselthematik, dem die Hauptversammlung am 22. Juli 2021 zugestimmt hat, als Eigenbeitrag auf den LTI für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 2,655 Mio. € brutto, dessen Fälligkeit aufgrund vertraglicher Vereinbarungen auf den 30. Juni 2021 verschoben wurde, verzichtet.

 

 

FRANK WITTER1

 

 

2021

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

216.385,92

 

13,7

Grundgehalt

 

355.000,00

 

22,5

Nebenleistungen

 

54.570,20

 

3,5

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

586.845,00

 

37,1

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

367.551,21

 

23,3

Entlassungsentschädigungen

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

1.580.352,33

 

100,0

Versorgungsaufwendungen

 

271.099,00

 

Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen

 

1.851.451,33

 

1

Herr Witter war amtierendes Vorstandsmitglied bis 31. März 2021. Die Tabelle zeigt seine Vergütung im Geschäftsjahr 2021 nach Ausscheiden aus dem Vorstand.

V. Vergleichende Darstellung

Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung der amtierenden und früheren Vorstandsmitglieder mit der Ertragsentwicklung der Volkswagen AG und mit der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis gegenüber dem Vorjahr. Bei Vorstandsmitgliedern wird die gewährte und geschuldete Vergütung des Berichtsjahres zu der des Vorjahres in Relation gesetzt.

Die Ertragsentwicklung wird dabei anhand des Jahresüberschusses beziehungsweise Jahresfehlbetrags der Volkswagen AG dargestellt. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder basiert allerdings auf Konzernkennzahlen. Um noch aussagekräftiger darstellen zu können, wie sich die Vorstandsvergütung im Vergleich zur Ertragsentwicklung verändert hat, werden daher bei der Ertragsentwicklung zudem das Ergebnis nach Steuern, das Operative Ergebnis und die operative Umsatzrendite des Volkswagen Konzerns herangezogen, wie sie im Konzernabschluss ausgewiesen werden. Auf diese Weise werden nicht nur bei der Vorstandsvergütung Konzernkennzahlen berücksichtigt, sondern auch bei der Ertragsentwicklung. Die bei der Ertragsentwicklung einbezogenen Konzernkennzahlen bilden ab, wie sich die vom Vorstand verantwortete Unternehmenstätigkeit insgesamt ausgewirkt hat.

Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird auf den im Anhang des Jahresabschlusses der Volkswagen AG ausgewiesenen Personalaufwand der Volkswagen AG, bereinigt um die Vergütung der Vorstandsmitglieder, abgestellt. Der so bereinigte Personalaufwand wird durch die Anzahl der Arbeitnehmer der Volkswagen AG auf Vollzeitäquivalenzbasis zum 31. Dezember 2021, ohne Berücksichtigung der Vorstandsmitglieder, geteilt.

VI. Peer Group

Die Höhe der Vergütung, des Gesamtvergütungs-Caps sowie der einzelnen Zielsetzungen wird vom Aufsichtsrat regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dazu führt der Aufsichtsrat unter anderem einen vertikalen Vergleich mit den Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer der Gesellschaft und einen horizontalen Vergleich mit den Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen von Vorstandsmitgliedern anderer Unternehmen durch. Zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen zieht der Aufsichtsrat eine geeignete Vergleichsgruppe anderer Unternehmen (Peer Group) heran. Diese Peer Group wird regelmäßig überprüft und angepasst, zuletzt im Februar und Dezember 2020. Die Peer Group besteht derzeit aus folgenden Unternehmen: BMW, Daimler, Ford, General Motors, Stellantis, Nissan Motor Corporation, Toyota, BYD, Tesla (ohne Vorstandsvorsitzender), hp, IBM, Uber, SAP, Samsung, General Electric, Siemens, Hitachi und Boeing.

jährliche Veränderung in %

 

2021 gegenüber 20201

 

 

 

Vorstandsvergütung2

 

 

Herbert Diess

 

+40,1 %

Murat Aksel

 

Arno Antlitz

 

Oliver Blume

 

+74,8 %

Markus Duesmann

 

–56,6 %

Gunnar Kilian

 

+128,3 %

Thomas Schmall-von Westerholt

 

Hiltrud Dorothea Werner

 

+6,6 %

Frank Witter3

 

–34,5 %

Karlheinz Blessing

 

–83,0 %

Francisco Javier Garcia Sanz

 

–43,8 %

Jochem Heizmann

 

–50,7 %

Christine Hohmann-Dennhardt

 

+2,7 %

Michael Macht

 

+0,6 %

Matthias Müller

 

–71,4 %

Horst Neumann

 

+0,1 %

Leif Östling

 

+1,0 %

Hans Dieter Pötsch

 

–1,5 %

Andreas Renschler

 

–0,2 %

Rupert Stadler

 

–73,7 %

Martin Winterkorn

 

+0,2 %

 

 

 

Ertragsentwicklung

 

 

Jahresüberschuss/-fehlbetrag der Volkswagen AG

 

–36,2 %

Ergebnis nach Steuern des Volkswagen Konzerns

 

+74,8 %

Operatives Ergebnis des Volkswagen Konzerns

 

+99,2 %

Operative Umsatzrendite des Volkswagen Konzerns

 

+79,1 %

Belegschaft

 

 

Arbeitnehmer der Volkswagen AG

 

+9,2 %

1

Nach der Übergangsvorschrift des § 26j Abs. 2 Satz 2 EGAktG ist bis zum Ablauf des Geschäftsjahrs 2025 lediglich die durchschnittliche Vergütung über den Zeitraum seit dem Geschäftsjahr 2020 in die vergleichende Betrachtung einzubeziehen und nicht die durchschnittliche Vergütung der letzten fünf Geschäftsjahre.

2

„Gewährte und geschuldete“ Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG.

3

„Gewährte und geschuldete“ Vergütung für das gesamte Geschäftsjahr 2021 als amtierendes Vorstandsmitglied sowie nach Ausscheiden aus dem Vorstand.