Anhang

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45 Leistungen auf Basis von Performance Shares

Der Vorstandsvergütung liegt das vom Aufsichtsrat am 14. Dezember 2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2021 weiterentwickelte Vergütungssystem zugrunde. Das Vergütungssystem setzt die Anforderungen des Aktiengesetzes in der Fassung des ARUG II um und berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 19. Dezember 2019 (in Kraft getreten am 20. März 2020). Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem am 22. Juli 2021 mit 99,61 % der abgegebenen Stimmen gebilligt.

Das neue Vergütungssystem gilt ab dem 1. Januar 2021 für alle Vorstandsmitglieder, deren Dienstverträge ab dem Beschluss des Aufsichtsrats vom 14. Dezember 2020 neu abgeschlossen oder verlängert werden. Für die zum Zeitpunkt des Beschlusses des Aufsichtsrats vom 14. Dezember 2020 bereits bestellten Vorstandsmitglieder gilt das neue Vergütungssystem im Grundsatz ebenfalls ab dem 1. Januar 2021. Bis zu einer Vertragsverlängerung gelten jedoch folgende Ausnahmen: Der Performance-Share-Plan der bereits bestellten Vorstandsmitglieder hat weiterhin lediglich eine dreijährige Performance-Periode, entspricht im Übrigen jedoch dem in diesem System beschriebenen Performance-Share-Plan. Malus- und Clawback-Regelungen sowie eine vierjährige Performance-Periode (bisher: drei Jahre) sollen für die bereits bestellten Vorstandsmitglieder ebenfalls erst ab einer Vertragsverlängerung gelten.

Der Kreis der Begünstigten des Performance-Share-Plans wurde Ende 2018 um Mitglieder des Top-Management-Kreises und Ende 2019 um alle anderen Mitglieder des Managements sowie um ausgewählte Teilnehmer unterhalb des Managements erweitert. Den Mitgliedern des Top Managements wurden Anfang 2019 erstmalig Performance Shares gewährt. Allen anderen Begünstigen wurden erstmalig Anfang 2020 Leistungen auf Basis von Performance Shares zugeteilt. Die Funktionsweise des Performance-Share-Plans des Top Managements und der anderen Begünstigten ist im Wesentlichen identisch mit dem Performance-Share-Plan, der den Vorstandsmitgliedern gewährt wurde. Die Performance-Periode für die Begünstigten unterhalb des Vorstands erstreckt sich auf 3 Jahre. Bei Einführung des Performance-Share-Plans wurde den Mitgliedern des Top Managements eine Mindestbonushöhe für die ersten drei Jahre auf Basis der Vergütung des Jahres 2018 garantiert, während bei allen anderen Begünstigten für die ersten drei Jahre eine Garantie auf Basis der Vergütung des Jahres 2019 gewährt wurde.

PERFORMANCE SHARES

Jede Performance-Periode des Performance-Share-Plans hat eine drei-, beziehungsweise vierjährige Laufzeit. Für die Mitglieder des Vorstands und des Top Managements wird zum Zeitpunkt der Gewährung der jährliche Zielbetrag aus dem LTI auf Grundlage des Anfangs-Referenzkurses der Volkswagen Vorzugsaktie in Performance Shares umgerechnet und den Begünstigten als reine Rechengröße zugeteilt. Entsprechend dem Grad der Zielerreichung für das jährliche Ergebnis je Volkswagen Vorzugsaktie erfolgt die Festschreibung der Anzahl der Performance Shares auf Basis einer drei-, beziehungsweise vierjährigen, zukunftsgerichteten Performance-Periode. Nach Ablauf der Performance-Periode findet ein Barausgleich statt. Der Auszahlungsbetrag entspricht der Anzahl an festgeschriebenen Performance Shares multipliziert mit dem Schluss-Referenzkurs am Laufzeitende zuzüglich eines Dividendenäquivalents.

Für alle anderen Begünstigten wird der Auszahlungsbetrag bestimmt, indem der Zielbetrag mit dem Grad der Zielerreichung für das jährliche Ergebnis je Volkswagen Vorzugsaktie und dem Verhältnis zwischen Schluss-Referenzkurs am Laufzeitende zuzüglich eines Dividendenäquivalents und Anfangs-Referenzkurses multipliziert wird. Die Zielerreichung wird auf Basis einer dreijährigen Performance-Periode mit einjährigem Zukunftsbezug ermittelt. Abweichend wird in 2020 die Zielerreichung zunächst auf Basis einer einjährigen zukunftsbezogenen Performance-Periode und in 2021 auf Basis einer zweijährigen Performance-Periode mit einjährigem Zukunftsbezug bestimmt. Für alle Begünstigten ist der Auszahlungsbetrag aus dem Performance-Share-Plan auf 200 % des Zielbetrags begrenzt; der Auszahlungsbetrag wird um 20 % reduziert, sofern im Konzernbereich Automobile die durchschnittliche Sachinvestitionsquote oder die F&E-Quote während der Performance-Periode kleiner als 5 % ist.

VORSTAND

 

 

 

 

31.12.2021

 

31.12.2020

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtaufwand der Periode

 

Mio. €

 

34

 

2

Gesamtbuchwert der Verpflichtung

 

Mio. €

 

65

 

39

Innerer Wert der Schulden

 

Mio. €

 

41

 

30

Beizulegender Zeitwert im Gewährungszeitpunkt

 

Mio. €

 

18

 

16

Anzahl der gewährten Performance Shares

 

Stück

 

379.819

 

389.524

davon in der Berichtsperiode gewährt

 

Stück

 

125.251

 

99.150

Die Angabe umfasst aktive und ehemalige Mitglieder des Vorstands.

TOP-MANAGEMENT-KREIS

 

 

 

 

31.12.2021

 

31.12.2020

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtaufwand der Periode

 

Mio. €

 

118

 

133

Gesamtbuchwert der Verpflichtung

 

Mio. €

 

124

 

132

Innerer Wert der Schulden

 

Mio. €

 

86

 

130

Beizulegender Zeitwert im Gewährungszeitpunkt

 

Mio. €

 

92

 

84

Anzahl der gewährten Performance Shares

 

Stück

 

1.684.516

 

1.040.271

davon in der Berichtsperiode gewährt

 

Stück

 

644.245

 

509.181

MITGLIEDER DES MANAGEMENTS UND AUSGEWÄHLTE TEILNEHMER UNTERHALB DES MANAGEMENTS

Im Geschäftsjahr wurden den begünstigten Mitgliedern des Managements und ausgewählten Teilnehmern unterhalb des Managements ein Zielbetrag, dem eine Zielerreichung von 100 % zugrunde liegt, in Höhe von 665 Mio. € (Vorjahr: 629 Mio. €) zugeteilt. Zum 31. Dezember 2021 betrug der Gesamtbuchwert der Verpflichtung, der dem inneren Wert der Schulden entsprach, 836 Mio. € (Vorjahr: 609 Mio. €). In der Berichtsperiode wurde für diese Zuteilung ein Gesamtaufwand in Höhe von 857 Mio. € (Vorjahr: 613 Mio. €) erfasst.