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44 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Kündigung der Hybridanleihe

Im Februar 2022 hat die Volkswagen AG eine über die Volkswagen International Finance N.V., Amsterdam, Niederlande (Emittentin) im Jahr 2015 emittierte Hybridanleihe mit einem Nominalvolumen in Höhe von 1,1 Mrd. € gekündigt. Mit Kündigung der Anleihe ist diese nach IAS 32 als Fremdkapital zu klassifizieren und kürzt das Eigenkapital und die Nettoliquidität des Volkswagen Konzerns entsprechend. Die Rückzahlung der Anleihe einschließlich aller bis dahin angefallener, noch nicht gezahlter Zinsen wird im März 2022 erfolgen.

Möglicher Börsengang der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG

Der Vorstand der Volkswagen AG hat am 24. Februar 2022 bekannt gegeben, dass er mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Eckpunktevereinbarung mit der Porsche Automobil Holding SE abgeschlossen hat, auf deren Grundlage die Umsetzbarkeit eines möglichen Börsengangs der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG (Porsche AG) geprüft wird. Die tatsächliche Umsetzbarkeit eines Börsengangs hängt von einer Vielzahl verschiedener Parameter sowie den allgemeinen Marktgegebenheiten ab. Abschließende Entscheidungen sind noch nicht getroffen.

Für den Fall eines Börsengangs soll das Grundkapital der Porsche AG in 50 % Vorzugsaktien und 50 % Stammaktien unterteilt werden und es sollen im Rahmen des möglichen Börsengangs bis zu 25 % der Vorzugsaktien am Kapitalmarkt platziert werden. Im Zusammenhang mit dem möglichen Börsengang würde die Porsche Automobil Holding SE 25 % zuzüglich einer Aktie der Stammaktien an der Porsche AG von der Volkswagen AG zum Platzierungspreis der Vorzugsaktien zuzüglich einer Prämie von 7,5 % erwerben.

Die Volkswagen AG würde weiterhin eine Mehrheitsbeteiligung an der Porsche AG halten und diese im Wege der Vollkonsolidierung in ihren Abschluss einbeziehen. Die industrielle Kooperation zwischen der Volkswagen AG und der Porsche AG würde nach einem Börsengang fortgesetzt werden.

Die Volkswagen AG würde die Einnahmen aus einem möglichen Börsengang der Porsche AG für die Beschleunigung der industriellen und technologischen Transformation des Volkswagen Konzerns nutzen. Dazu gehören Investitionen in die Transformation der weltweiten Produktionskapazitäten für Elektrofahrzeuge und die Finanzierung von zusätzlichem Wachstum. Zudem wird die Volkswagen AG im Fall eines erfolgreichen Börsengangs den Aktionären vorschlagen, eine Sonderdividende in einem Umfang von 49 % der Bruttogesamterlöse aus der Platzierung der Vorzugsaktien und dem Verkauf der Stammaktien auszuschütten.

Russland-Ukraine-Konflikt

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Berichtes besteht das Risiko, dass sich die jüngsten Entwicklungen im Russland-Ukraine-Konflikt negativ auf die Geschäftstätigkeit des Volkswagen Konzerns auswirken. Dies kann auch aus Versorgungsengpässen in der Lieferkette resultieren. Die konkreten Auswirkungen lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilen.

Es ist ebenfalls noch nicht möglich, mit hinreichender Sicherheit vorherzusagen, in welchem Umfang sich eine weitere Eskalation des Russland-Ukraine-Konflikts auf die globale Konjunktur und das Branchenwachstum im Geschäftsjahr 2022 auswirken wird.

In der Ukraine hat der Volkswagen Konzern keine wesentlichen Tochtergesellschaften und Beteiligungen.

Der Volkswagen Konzern hat in Russland insbesondere die Produktionsgesellschaft am Standort in Kaluga sowie Vertriebseinheiten und Finanzierungsgesellschaften. Diese können vor allem durch die derzeit bereits beschlossenen, aber auch durch neue Sanktionen und die allgemeine Entwicklung in Russland beeinträchtigt sein.

Die Geschäftstätigkeit des Volkswagen Konzerns in diesen beiden Ländern ist bezogen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Volkswagen Konzerns von nicht wesentlicher Bedeutung.

Es ist nicht auszuschließen, dass sich eine weitere Eskalation des Konflikts wesentlich negativ auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Volkswagen Konzerns auswirkt.

Hybridanleihe
Die von Volkswagen begebenen Hybridanleihen werden vollständig dem Eigenkapital zugerechnet. Während der unbegrenzten Laufzeit stehen der Emittentin zu bestimmten Terminen Kündigungsrechte zu. Die Zinsausstattung ist bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit fixiert und variiert später nach Maßgabe der Anleihebedingungen.