Corporate Governance

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B. Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

I. Grundsätze der Aufsichtsratsvergütung

Als Ergebnis seiner turnusmäßigen Überprüfung der Aufsichtsratsvergütung schlug der Aufsichtsrat der Hauptversammlung 2017 eine Neugestaltung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Die Hauptversammlung am 10. Mai 2017 hat die vorgeschlagene Neugestaltung der Aufsichtsratsvergütung mit 99,98 % der abgegebenen Stimmen beschlossen. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 17 der Satzung der Volkswagen Aktiengesellschaft geregelt. Der durch das ARUG II neugefasste § 113 Absatz 3 Aktiengesetz sieht vor, dass bei börsennotierten Gesellschaften die Hauptversammlung mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen hat. Dabei ist auch ein Beschluss zulässig, der die bestehende Vergütung bestätigt. Zudem sind dabei auch Angaben zum System für die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats zu machen. Aufsichtsrat und Vorstand haben der ordentlichen Hauptversammlung am 22. Juli 2021 die bestehende Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats zur Bestätigung und das Vergütungssystem zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Hauptversammlung am 22. Juli 2021 hat mit 99,99 % der abgegebenen Stimmen die Vergütung bestätigt und das Vergütungssystem beschlossen.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Volkswagen AG besteht ausschließlich aus erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen. Die Vergütung für Aufsichtsratstätigkeiten bei Tochterunternehmen besteht unverändert teilweise aus erfolgsunabhängigen und teilweise aus erfolgsabhängigen Komponenten.

II. Überblick über die Vergütung

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Volkswagen AG erhalten je Geschäftsjahr eine feste Vergütung von 100.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung von 300.000 €, sein Stellvertreter erhält eine feste Vergütung von 200.000 €.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten zudem für ihre Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats pro Geschäftsjahr eine zusätzliche feste Vergütung von 50.000 € pro Ausschuss, sofern der Ausschuss mindestens einmal im Jahr zur Erfüllung seiner Aufgaben getagt hat. Die Mitgliedschaften im Nominierungs- sowie im Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG bleiben unberücksichtigt. Die Ausschussvorsitzenden erhalten den doppelten, ihre Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag der vorstehend aufgeführten Ausschussvergütung. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens zwei Ausschüsse berücksichtigt, wobei bei Überschreiten dieser Höchstzahl die zwei höchstdotierten Funktionen maßgeblich sind. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat beziehungsweise einem seiner Ausschüsse angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig. Eine auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer erstattet die Gesellschaft.

Für die Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats und eines Ausschusses erhält das jeweilige Mitglied ein Sitzungsgeld von 1.000 €; bei mehreren Sitzungen am Tag wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.

Die Vergütung und die Sitzungsgelder sind jeweils zahlbar nach Ende des Geschäftsjahres.

Die Vergütung ermöglicht es, geeignete und qualifizierte Kandidaten für das Amt als Aufsichtsratsmitglied zu gewinnen. Dadurch trägt die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats dazu bei, dass der Aufsichtsrat insgesamt seine Aufgaben zur Überwachung und Beratung des Vorstands sachgerecht und kompetent wahrnehmen kann. Auch die Beschränkung auf eine Festvergütung trägt diesen Aufgaben des Aufsichtsrats Rechnung. Die Beschränkung setzt für die Aufsichtsratsmitglieder einen Anreiz, bei der Wahrnehmung ihrer Überwachungs- und Beratungsaufgaben die Geschäftsführung des Vorstands angemessen zu hinterfragen, ohne sich dabei vorrangig an der Entwicklung operativer Kennziffern zu orientieren.

Ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats bekommen von der Volkswagen AG nach ihrem Ausscheiden keine Vergütung mehr für die frühere Aufsichtsratstätigkeit.

III. Sonstiges

Die Volkswagen AG erstattet den Mitgliedern des Aufsichtsrats die im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehenden Auslagen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Übrigen gemäß § 17 Abs. 7 Satz 2 der Satzung der Volkswagen AG im Berichtsjahr in eine von der Gesellschaft in ihrem Interesse abgeschlossene Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) einbezogen. Die Prämien für die D&O-Versicherung entrichtete die Gesellschaft. Es bestand ein Selbstbehalt in Höhe von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen Vergütung des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds.

IV. Vergütung an Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2021

1. Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2021

Die im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Volkswagen AG sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

2. Gewährte und geschuldete Vergütung

Die folgende Tabelle zeigt die den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern individuell gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2021. Dabei liegt dem Begriff „gewährte und geschuldete“ Vergütung dasselbe Verständnis zugrunde wie im Kapitel "Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2021" dieses Vergütungsberichts erläutert. Die in der Tabelle ausgewiesene Vergütung bildet daher die im Geschäftsjahr 2021 tatsächlich zugeflossenen Beträge ab.

 

 

FESTE VERGÜTUNG

 

TÄTIGKEIT IN DEN AUSSCHÜSSEN

 

SITZUNGS-GELDER

 

GESAMT

 

VERGÜTUNGEN AUS ANDEREN KONZERN-MANDATEN1

€ (%)

 

2021

 

2021

 

2021

 

2021

 

2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hans Dieter Pötsch

 

300.000,00

 

100.000,00

 

15.000,00

 

415.000,00

 

498.900,00

 

(72,3%)

 

(24,1%)

 

(3,6%)

 

 

 

 

Jörg Hofmann2

 

200.000,00

 

75.000,00

 

15.000,00

 

290.000,00

 

 

(69,0%)

 

(25,9%)

 

(5,2%)

 

 

 

 

Hussain Ali Al Abdulla

 

100.000,00

 

 

4.000,00

 

104.000,00

 

 

(96,2%)

 

 

 

(3,8%)

 

 

 

 

Hessa Sultan Al Jaber

 

100.000,00

 

 

6.000,00

 

106.000,00

 

 

(94,3%)

 

 

 

(5,7%)

 

 

 

 

Bernd Althusmann3

 

100.000,00

 

50.000,00

 

9.000,00

 

159.000,00

 

 

(62,9%)

 

(31,4%)

 

(5,7%)

 

 

 

 

Kai Bliesener (bis 31.03.2021)2

 

25.000,00

 

 

2.000,00

 

27.000,00

 

 

(92,6%)

 

 

 

(7,4%)

 

 

 

 

Matías Carnero Sojo (seit 01.04.2021)4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Daniela Cavallo (seit 11.05.2021)2

 

63.888,89

 

61.944,44

 

11.000,00

 

136.833,33

 

86.308,59

 

(46,7%)

 

(45,3%)

 

(8,0%)

 

 

 

 

Hans-Peter Fischer2

 

100.000,00

 

 

10.000,00

 

110.000,00

 

 

(90,9%)

 

 

 

(9,1%)

 

 

 

 

Marianne Heiß

 

100.000,00

 

50.000,00

 

12.000,00

 

162.000,00

 

83.700,00

 

(61,7%)

 

(30,9%)

 

(7,4%)

 

 

 

 

Ulrike Jakob2

 

100.000,00

 

 

10.000,00

 

110.000,00

 

 

(90,9%)

 

 

 

(9,1%)

 

 

 

 

Louise Kiesling

 

100.000,00

 

 

8.000,00

 

108.000,00

 

 

(92,6%)

 

 

 

(7,4%)

 

 

 

 

Peter Mosch2

 

100.000,00

 

96.458,33

 

16.000,00

 

212.458,33

 

163.900,00

 

(47,1%)

 

(45,4%)

 

(7,5%)

 

 

 

 

Bertina Murkovic2

 

100.000,00

 

100.000,00

 

16.000,00

 

216.000,00

 

 

(46,3%)

 

(46,3%)

 

(7,4%)

 

 

 

 

Bernd Osterloh (bis 30.04.2021)2

 

33.055,56

 

41.319,44

 

4.000,00

 

78.375,00

 

47.552,18

 

(42,2%)

 

(52,7%)

 

(5,1%)

 

 

 

 

Hans Michel Piëch

 

100.000,00

 

50.000,00

 

16.000,00

 

166.000,00

 

190.800,00

 

(60,2%)

 

(30,1%)

 

(9,6%)

 

 

 

 

Ferdinand Oliver Porsche

 

100.000,00

 

150.000,00

 

13.000,00

 

263.000,00

 

163.800,00

 

(38,0%)

 

(57,0%)

 

(4,9%)

 

 

 

 

Wolfgang Porsche

 

100.000,00

 

150.000,00

 

16.000,00

 

266.000,00

 

215.800,00

 

(37,6%)

 

(56,4%)

 

(6,0%)

 

 

 

 

Jens Rothe (seit 22.10.2021)2

 

19.166,67

 

 

2.000,00

 

21.166,67

 

 

(90,6%)

 

 

 

(9,4%)

 

 

 

 

Conny Schönhardt2

 

100.000,00

 

50.000,00

 

12.000,00

 

162.000,00

 

 

(61,7%)

 

(30,9%)

 

(7,4%)

 

 

 

 

Athanasios Stimoniaris (bis 31.08.2021)2

 

66.666,67

 

 

6.000,00

 

72.666,67

 

199.586,15

 

(91,7%)

 

 

 

(8,3%)

 

 

 

 

Stephan Weil3

 

100.000,00

 

50.000,00

 

13.000,00

 

163.000,00

 

 

(61,3%)

 

(30,7%)

 

(8,0%)

 

 

 

 

Werner Weresch2

 

100.000,00

 

 

9.000,00

 

109.000,00

 

94.500,00

 

(91,7%)

 

 

 

(8,3%)

 

 

 

 

Summe

 

2.207.777,79

 

1.024.722,21

 

225.000,00

 

3.457.500,00

 

1.744.846,92

1

Die Vergütung aus anderen Konzernmandaten enthält für folgende Mitglieder des Aufsichtsrats eine variable Vergütung: Hans Dieter Pötsch (142.400,00 €), Marianne Heiß (71.200,00 €), Peter Mosch (142.400,00 €), Hans Michel Piëch (106.800,00 €), Ferdinand Oliver Porsche (106.800,00 €), Wolfgang Porsche (106.800,00 €) und Athanasios Stimoniaris (40.000,00 €).

2

Diese Arbeitnehmervertreter haben erklärt, ihre Aufsichtsratsvergütung nach den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen.

3

Diese Aufsichtsratsmitglieder sind gemäß § 5 Abs. 3 Niedersächsisches Ministergesetz verpflichtet, die für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat gezahlten Vergütungen an das Land Niedersachsen abzuführen, sobald und soweit sie 6.200 € im Jahr übersteigen. Vergütungen in diesem Sinne sind: Aufsichtsratsvergütungen sowie Sitzungsgelder, soweit sie den Betrag von 200 € übersteigen.

4

Herr Carnero Sojo verzichtete vollständig auf seine Vergütung für das Geschäftsjahr 2021.

V. Vergleichende Darstellung

Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit der Ertragsentwicklung der Volkswagen AG und mit der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis gegenüber dem Vorjahr.

Die Ertragsentwicklung wird dabei anhand des Jahresüberschusses beziehungsweise Jahresfehlbetrags der Volkswagen AG dargestellt. Als Konzernkennzahl wird zudem das Ergebnis nach Steuern des Volkswagen Konzerns herangezogen.

Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird auf den im Anhang des Jahresabschlusses der Volkswagen AG ausgewiesenen Personalaufwand der Volkswagen AG, bereinigt um die Vergütung der Vorstandsmitglieder, abgestellt. Der so bereinigte Personalaufwand wird durch die Anzahl der Arbeitnehmer der Volkswagen AG auf Vollzeitäquivalenzbasis zum 31. Dezember 2021, ohne Berücksichtigung der Vorstandsmitglieder, geteilt.

jährliche Veränderung in %

 

2021 gegenüber 20201

 

 

 

Aufsichtsratsvergütung2

 

 

Hans Dieter Pötsch

 

+1,5 %

Jörg Hofmann

 

–3,0 %

Hussain Al Abdulla

 

+1,0 %

Hessa Sultan Al Jaber

 

–2,8 %

Bernd Althusmann

 

–2,5 %

Kai Bliesener (bis 31.03.2021)

 

–54,3 %

Matías Carnero Sojo (seit 01.04.2021)

 

Daniela Cavallo (seit 11.05.2021)

 

Hans-Peter Fischer

 

–2,7 %

Marianne Heiß

 

+2,6 %

Ulrike Jakob

 

–2,7 %

Louise Kiesling

 

–4,4 %

Peter Mosch

 

+2,1 %

Bertina Murkovic

 

+7,8 %

Bernd Osterloh (bis 30.04.2021)

 

–68,3 %

Hans Michel Piëch

 

+13,5 %

Ferdinand Oliver Porsche

 

+3,1 %

Wolfgang Porsche

 

+8,9 %

Jens Rothe (seit 22.10.2021)

 

Conny Schönhardt

 

–3,0 %

Athanasios Stimoniaris (bis 31.08.2021)

 

–35,8 %

Stephan Weil

 

–4,1 %

Werner Weresch

 

+9,1 %

 

 

 

Ertragsentwicklung

 

 

Jahresüberschuss/-fehlbetrag der Volkswagen AG

 

–36,2 %

Ergebnis nach Steuern des Volkswagen Konzerns

 

+74,8 %

Belegschaft

 

 

Arbeitnehmer der Volkswagen AG

 

+9,2 %

1

Nach der Übergangsvorschrift des § 26j Abs. 2 Satz 2 EGAktG ist bis zum Ablauf des Geschäftsjahrs 2025 lediglich die durchschnittliche Vergütung über den Zeitraum seit dem Geschäftsjahr 2020 in die vergleichende Betrachtung einzubeziehen und nicht die durchschnittliche Vergütung der letzten fünf Geschäftsjahre.

2

„Gewährte und geschuldete“ Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG.