Leistungsindikatoren gemäß EU-Taxonomie-Verordnung
Die EU-Taxonomie definiert die berichtspflichtigen Leistungsindikatoren Umsatzerlöse, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben. Für das Geschäftsjahr 2021 sind verpflichtende Angaben zur Taxonomiefähigkeit zu machen. Darüber hinaus haben wir unsere Wirtschaftstätigkeiten freiwillig auf Taxonomiekonformität überprüft und berichten dazu bereits die entsprechenden Kennzahlen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie für unsere Wasserstoff-Aktivitäten im Bereich Power Engineering.
Die für den Volkswagen Konzern relevanten Finanzdaten ergeben sich aus dem Konzernabschluss gemäß IFRS für das Geschäftsjahr 2021. Soweit möglich wurden die Daten einer Wirtschaftstätigkeit unmittelbar zugeordnet. Im fahrzeugbezogenen Geschäft haben wir beispielsweise die Erhebung der Finanzdaten anhand des Fahrzeugmodells und der Antriebstechnologie vorgenommen. Dies gilt sowohl für die Fahrzeuge selbst als auch für die damit verbundenen Finanzdienstleistungen sowie weiteren Dienste und Leistungen. Nur für den Fall, dass dies bei den Investitions- und Betriebsausgaben nicht möglich war, wurden Schlüsselungen vorgenommen. Im fahrzeugbezogenen Geschäft haben wir Verteilungsschlüssel auf Basis des langfristigen Absatzplans sowie der Kapazitäts- und Auslastungsplanung der einzelnen Standorte abgeleitet. Im Bereich Power Engineering wurden die verwendeten Schlüssel auf Basis der geplanten Umsatzerlöse ermittelt. Diese Daten und Planungen sind Teil der finanziellen Mittelfristplanung, die die nächsten fünf Jahre umfasst und zu der Vorstand und Aufsichtsrat Beschluss gefasst haben.
Umsatzerlöse
Die Definition der Umsatzerlöse gemäß EU-Taxonomie entspricht den im IFRS-Konzernabschluss ausgewiesenen Umsatzerlösen, die sich für das Geschäftsjahr 2021 auf 250,2 Mrd. € beliefen (siehe hierzu auch Anhang zum Konzernabschluss Note 1 „Umsatzerlöse“).
Auf die Wirtschaftstätigkeit 3.3 „Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien“ entfielen davon 225,4 Mrd. € beziehungsweise 90,1 % vom Konzernumsatz, die als taxonomiefähig klassifiziert wurden. Hierin enthalten sind die Umsatzerlöse nach Erlösschmälerungen aus Neu- und Gebrauchtfahrzeugen einschließlich der Motorräder, aus Originalteilen, aus dem Vermiet- und Leasinggeschäft, aus Zinsen und ähnlichen Erträgen sowie Umsatzerlöse, die unmittelbar mit den Fahrzeugen in Zusammenhang stehen wie zum Beispiel Werkstattleistungen und Services.
Von den taxonomiefähigen Umsatzerlösen hielten 21,3 Mrd. € die Bewertungskriterien ein, anhand derer der substanzielle Beitrag zum Klimaschutz bemessen wird. Hierzu zählen alle unsere vollelektrischen Fahrzeuge, ein Großteil der Plug-in-Hybride sowie die Busse, die den Anforderungen der EURO-VI-Norm Stufe E entsprechen.
Unter Berücksichtigung der DNSH-Kriterien und des Mindestschutzes erfüllten mit 21,1 Mrd. €, das sind 8,5 % vom Konzernumsatz, unsere Pkw und leichten Nutzfahrzeuge die Taxonomiekonformität. Auf unsere vollelektrischen Modelle (BEV) entfielen davon 14,6 Mrd. € beziehungsweise 5,8 % vom Konzernumsatz.
Im Bereich Power Engineering war der Großteil der taxonomiefähigen Umsatzerlöse der Wirtschaftstätigkeit 3.6 „Herstellung anderer CO2-armer Technologien“ zuzuordnen (2,4 Mrd. €). Weitere 13 Mio. € trug die Wirtschaftstätigkeit 9.1 „Marktnahe Forschung, Entwicklung und Innovation“ bei. Unsere Aktivitäten im Rahmen der Wirtschaftstätigkeit 3.2 „Herstellung von Anlagen für die Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff“ verzeichneten Umsatzerlöse in Höhe von 5 Mio. €, die unter Berücksichtigung der DNSH-Kriterien sowie des Mindestschutzes taxonomiekonform sind.
An den gesamten Umsatzerlösen des Volkswagen Konzerns waren im Geschäftsjahr 2021
- taxonomiefähige Umsatzerlöse: 227,8 Mrd. €, das entspricht einem Anteil von 91,0 %
- taxonomiekonforme Umsatzerlöse: 21,2 Mrd. €, das entspricht einem Anteil von 8,5 %.
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UMSATZERLÖSE |
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SUBSTANZIELLER BEITRAG ZUM KLIMASCHUTZ |
|
EIN-HALTUNG DNSH-KRITERIEN |
|
EIN-HALTUNG MINDEST-SCHUTZ |
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TAXONOMIEKONFORME UMSATZERLÖSE |
|||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Wirtschaftstätigkeiten |
|
Mio. € |
|
%1 |
|
Mio. € |
|
%1 |
|
J/N |
|
J/N |
|
Mio. € |
|
%1 |
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|
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|
|
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A. Taxonomiefähige Tätigkeiten |
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227.787 |
|
91,0 |
|
21.268 |
|
8,5 |
|
J/N |
|
J |
|
21.152 |
|
8,5 |
|||
Fahrzeugbezogenes Geschäft |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
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|
|
|
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|||
3.3 Herstellung von CO2‑armen Verkehrstechnologien |
|
225.380 |
|
90,1 |
|
21.264 |
|
8,5 |
|
J/N |
|
J |
|
21.147 |
|
8,5 |
|||
davon taxonomiekonforme BEV (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge) |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
J |
|
J |
|
14.579 |
|
5,8 |
|||
Power Engineering |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||
3.2 Herstellung von Anlagen für die Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff |
|
5 |
|
0,0 |
|
5 |
|
0,0 |
|
J |
|
J |
|
5 |
|
0,0 |
|||
3.6 Herstellung anderer CO2‑armer Technologien |
|
2.390 |
|
1,0 |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|||
9.1 Marktnahe Forschung, Entwicklung und Innovation |
|
13 |
|
0,0 |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten |
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22.413 |
|
9,0 |
|
|
|
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|
|
|
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Gesamt (A + B) |
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250.200 |
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Investitionsausgaben
Die Investitionsausgaben gemäß EU-Taxonomie beziehen sich auf nachstehende Positionen des IFRS-Konzernabschlusses: Dazu zählen die Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen sowie vermieteten Vermögenswerten und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Diese werden im Anhang zum Konzernabschluss 2021 in den Notes 12 „Immaterielle Vermögenswerte“, 13 „Sachanlagen“ und 14 „Vermietete Vermögenswerte und Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ ausgewiesen. Zudem sind die Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen, die dort jeweils in der Position „Änderungen Konsolidierungskreis“ enthalten sind, hinzuzurechnen. Zugänge zum Goodwill sind dagegen nicht in die Berechnung einzubeziehen.
Im Geschäftsjahr 2021 beliefen sich im Volkswagen Konzern die so definierten Zugänge auf
- 9,1 Mrd. € aus immateriellen Vermögenswerten
- 10,7 Mrd. € aus Sachanlagen
- 29,1 Mrd. € aus vermieteten Vermögenswerten (im Wesentlichen Fahrzeug-Leasing-Geschäft) und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien.
Hinzuzuzählen sind die Zugänge aus Konsolidierungskreisänderungen, die im Geschäftsjahr 2021 bei 5,1 Mrd. € lagen und zum größten Teil auf Navistar entfielen. Somit ergaben sich insgesamt gemäß EU-Taxonomie zu berücksichtigende Investitionsausgaben in Höhe von 54,0 Mrd. €.
Alle dem fahrzeugbezogenen Geschäft zuzurechnenden Investitionsausgaben stehen in Zusammenhang mit der Wirtschaftstätigkeit 3.3 „Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien“. Die taxonomiefähigen Investitionsausgaben des fahrzeugbezogenen Geschäfts lagen bei 53,5 Mrd. € beziehungsweise 99,1 % der Investitionsausgaben des Konzerns.
Im fahrzeugbezogenen Geschäft haben wir zur Ermittlung des substanziellen Beitrags gleichläufig mit den Umsatzerlösen die Finanzdaten anhand des Fahrzeugmodells und der Antriebstechnologie erhoben. Investitionsausgaben wurden soweit möglich unmittelbar Fahrzeugen zugeordnet. Sofern diese einen substanziellen Beitrag zum Umweltziel Klimaschutz leisten, wurden sie berücksichtigt. Alle Investitionsausgaben mit unmittelbarem Bezug zu Fahrzeugen, die diese Bewertungskriterien nicht einhalten, haben wir nicht einbezogen. Die Investitionsausgaben, die nicht eindeutig zuzuordnen waren, haben wir anteilig über Verteilungsschlüssel berücksichtigt. Im fahrzeugbezogenen Geschäft haben wir modell- und markenbezogene Verteilungsschlüssel auf Basis des langfristigen Absatzplans sowie der Kapazitäts- und Auslastungsplanung für die Konzerngesellschaften abgeleitet. Je nach ihrer hauptsächlichen Geschäftstätigkeit wurden beispielsweise für Vertriebsgesellschaften Verteilungsschlüssel aus dem langfristigen Absatzplan angewendet, für Produktionsgesellschaften Verteilungsschlüssel auf Basis der Kapazitäts- und Auslastungsplanung. Das bedeutet, dass Investitionen an Standorten, die gemäß der zugrunde gelegten Mittelfristplanung innerhalb der nächsten fünf Jahre ausschließlich Fahrzeuge fertigen werden, die die Bewertungskriterien für den substanziellen Beitrag erfüllen, über den Verteilungsschlüssel komplett berücksichtigt wurden. Dahingegen wurden Investitionen an Standorten, die nur Fahrzeuge fertigen, die den Bewertungskriterien nicht entsprechen, über den Verteilungsschlüssel nicht berücksichtigt. Die so ermittelten Investitionsausgaben im Zusammenhang mit Fahrzeugen, die die Bewertungskriterien für den substanziellen Beitrag einhalten, beliefen sich auf 14,4 Mrd. €.
Taxonomiekonform waren unter Berücksichtigung der DNSH-Kriterien und des Mindestschutzes die auf unsere Pkw und leichten Nutzfahrzeuge entfallenden Investitionsausgaben in Höhe von 14,2 Mrd. €, das sind 26,2 % der gesamten Investitionsausgaben des Konzerns. Darin enthalten sind Zugänge in aktivierte Entwicklungskosten von 3,5 Mrd. € und Zugänge in Sachanlagen von 3,8 Mrd. € für unsere vollelektrischen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge (BEV).
Die taxonomiefähigen Investitionsausgaben im Bereich Power Engineering sind der Wirtschaftstätigkeit 3.6 „Herstellung anderer CO2-armer Technologien“ zuzurechnen. Dafür wurde eine Schlüsselung auf Grundlage des geplanten Umsatzes herangezogen. Taxonomiefähige Investitionsausgaben ergaben sich in Höhe von 65 Mio. €.
An den gesamten Investitionsausgaben des Volkswagen Konzerns waren im Geschäftsjahr 2021
- taxonomiefähige Investitionsausgaben: 53,6 Mrd. €, das entspricht einem Anteil von 99,2 %
- taxonomiekonforme Investitionsausgaben: 14,2 Mrd. €, das entspricht einem Anteil von 26,2 %.
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UMSATZERLÖSE |
|
SUBSTANZIELLER BEITRAG ZUM KLIMASCHUTZ |
|
EIN-HALTUNG DNSH-KRITERIEN |
|
EIN-HALTUNG MINDEST-SCHUTZ |
|
TAXONOMIEKONFORME INVESTITIONSAUSGABEN |
|||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Wirtschaftstätigkeiten |
|
Mio. € |
|
%1 |
|
Mio. € |
|
%1 |
|
J/N |
|
J/N |
|
Mio. € |
|
%1 |
|||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten |
|
53.596 |
|
99,2 |
|
14.437 |
|
26,7 |
|
J/N |
|
J |
|
14.165 |
|
26,2 |
|||
Fahrzeugbezogenes Geschäft |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||
3.3 Herstellung von CO2‑armen Verkehrstechnologien |
|
53.531 |
|
99,1 |
|
14.437 |
|
26,7 |
|
J/N |
|
J |
|
14.165 |
|
26,2 |
|||
davon Zugänge aktivierte Entwicklungskosten BEV (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge) |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
J |
|
J |
|
3.504 |
|
6,5 |
|||
davon Zugänge Sachanlagen BEV (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge) |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
J |
|
J |
|
3.760 |
|
7,0 |
|||
Power Engineering |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||
3.2 Herstellung von Anlagen für die Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|||
3.6 Herstellung anderer CO2‑armer Technologien |
|
65 |
|
0,1 |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|||
9.1 Marktnahe Forschung, Entwicklung und Innovation |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten |
|
443 |
|
0,8 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||
Gesamt (A + B) |
|
54.039 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
Betriebsausgaben
Die von uns für die Zwecke der EU-Taxonomie berichteten Betriebsausgaben umfassen zum einen die nicht aktivierten Forschungs- und Entwicklungskosten, die sich aus Note 12 „Immaterielle Vermögenswerte“ ableiten lassen. Zum anderen berücksichtigen wir die im Rahmen unseres Konzernabschlusses erfassten Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse, die sich aus Note 33 „IFRS 16 (Leasingverhältnisse)“ ergeben, sowie Aufwendungen für Instandhaltung und Reparaturen.
Die Zuordnung der Betriebsausgaben zu den Wirtschaftstätigkeiten erfolgte entsprechend der beschriebenen Logik bei den Investitionsausgaben.
Alle dem fahrzeugbezogenen Geschäft zuzurechnenden Betriebsausgaben stehen in Zusammenhang mit der Wirtschaftstätigkeit 3.3 „Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien“ und klassifizieren wir als taxonomiefähig.
Nicht aktivierte Forschungs- und Entwicklungskosten wurden soweit möglich unmittelbar Fahrzeugen zugeordnet. Sofern diese einen substanziellen Beitrag zum Umweltziel Klimaschutz leisten, wurden sie berücksichtigt. Alle nicht aktivierten Forschungs- und Entwicklungskosten mit unmittelbarem Bezug zu Fahrzeugen, die diese Bewertungskriterien nicht einhalten, haben wir nicht einbezogen. Die nicht aktivierten Forschungs- und Entwicklungskosten, die nicht eindeutig zuzuordnen waren, haben wir anteilig über Verteilungsschlüssel berücksichtigt. Für diese und die weiteren Betriebsausgaben wurden die gleichen Verteilungsschlüssel wie bei den Investitionsausgaben verwendet.
Die taxonomiefähigen Betriebsausgaben im Bereich Power Engineering zählen zur Wirtschaftstätigkeit 3.6 „Herstellung anderer CO2-armer Technologien“. Dafür wurde eine Schlüsselung entsprechend der Investitionsausgaben auf Grundlage des geplanten Umsatzes herangezogen.
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|
UMSATZERLÖSE |
|
SUBSTANZIELLER BEITRAG ZUM KLIMASCHUTZ |
|
EIN-HALTUNG DNSH-KRITERIEN |
|
EIN-HALTUNG MINDEST-SCHUTZ |
|
TAXONOMIEKONFORME BETRIEBSAUSGABEN |
|||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Wirtschaftstätigkeiten |
|
Mio. € |
|
%1 |
|
Mio. € |
|
%1 |
|
J/N |
|
J/N |
|
Mio. € |
|
%1 |
|||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten |
|
9.911 |
|
99,2 |
|
3.463 |
|
34,7 |
|
J/N |
|
J |
|
3.265 |
|
32,7 |
|||
Fahrzeugbezogenes Geschäft |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||
3.3 Herstellung von CO2‑armen Verkehrstechnologien |
|
9.702 |
|
97,1 |
|
3.463 |
|
34,7 |
|
J/N |
|
J |
|
3.265 |
|
32,7 |
|||
Power Engineering |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||
3.2 Herstellung von Anlagen für die Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|||
3.6 Herstellung anderer CO2‑armer Technologien |
|
209 |
|
2,1 |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|||
9.1 Marktnahe Forschung, Entwicklung und Innovation |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten |
|
81 |
|
0,8 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||
Gesamt (A + B) |
|
9.992 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||
|