24 Eigenkapital
Das Gezeichnete Kapital der Volkswagen AG ist durch auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien unterlegt. Eine Aktie gewährt einen rechnerischen Anteil von 2,56 € am Grundkapital. Neben Stammaktien existieren Vorzugsaktien, die mit dem Recht auf eine um 0,06 € höhere Dividende als die Stammaktien, jedoch nicht mit einem Stimmrecht ausgestattet sind.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Mai 2019 besteht bis zum 13. Mai 2024 ein Genehmigtes Kapital zur Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien von bis zu 179 Mio. €.
Das Gezeichnete Kapital setzt sich zusammen aus 295.089.818 nennwertlosen Stammaktien (Vorjahr: 295.089.818) und 206.205.445 nennwertlosen Vorzugsaktien (Vorjahr: 206.205.445) und beträgt 1.283.315.873 € (Vorjahr: 1.283.315.873 €).
Die Kapitalrücklage setzt sich aus dem Aufgeld von insgesamt 14.225 Mio. € (Vorjahr: 14.225 Mio. €) aus Kapitalerhöhungen, dem Aufgeld aus der Begebung von Optionsanleihen von 219 Mio. € sowie einem Einstellungsbetrag von 107 Mio. € aufgrund der in 2006 durchgeführten Kapitalherabsetzung zusammen. Es wurden keine Beträge aus der Kapitalrücklage entnommen.
DIVIDENDENVORSCHLAG
Die Dividendenausschüttung der Volkswagen AG richtet sich gemäß § 58 Abs. 2 AktG nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der Volkswagen AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Nach dem handelsrechtlichen Abschluss der Volkswagen AG ist nach Entnahme von 13.450 Mio. € aus den Gewinnrücklagen ein Bilanzgewinn von 19.101 Mio. € ausschüttungsfähig, aus dem im Zusammenhang mit einem möglichen Börsengang der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG eine Sonderdividende ausgeschüttet werden könnte (siehe hierzu auch Angabe „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn eine Dividende in Höhe von insgesamt 3.772 Mio. €, das bedeutet 7,50 € je Stammaktie und 7,56 € je Vorzugsaktie, auszuschütten. Erst mit Beschluss der Hauptversammlung entsteht den Aktionären ein Anspruch.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde eine Dividende in Höhe von 4,80 € je Stammaktie und 4,86 € je Vorzugsaktie ausgeschüttet.
HYBRIDKAPITAL
Im Januar 2021 hat die Volkswagen AG eine über die Volkswagen International Finance N.V., Amsterdam, Niederlande, (Emittentin) im Jahr 2014 emittierte Hybridanleihe (Laufzeit: 7 Jahre) mit einem Nominalvolumen in Höhe von 1,25 Mrd. € aufgekündigt. Mit Kündigung der Anleihe war diese nach IAS 32 als Fremdkapital zu klassifizieren und kürzte das Eigenkapital und die Netto-Liquidität des Volkswagen Konzerns entsprechend. Die Rückzahlung der Hybridanleihe ist im März 2021 erfolgt.
Eine Thesaurierung der Zinsen ist in Abhängigkeit einer Dividendenzahlung an die Anteilseigner der Volkswagen AG möglich. Nach IAS 32 sind diese Hybridanleihen vollständig als Eigenkapital zu klassifizieren. Das aufgenommene Kapital wurde vermindert um ein Disagio sowie die Kapitalbeschaffungskosten und unter Berücksichtigung von latenten Steuern in das Eigenkapital eingestellt. Die zu leistenden Zinszahlungen an die Anleiheinhaber werden direkt im Eigenkapital erfasst. Erst mit Kündigungen sind diese Hybridanleihen nach IAS 32 als Fremdkapital zu klassifizieren.
ANTEILE VON MINDERHEITEN AM EIGENKAPITAL
Zum 31. Dezember 2021 beträgt der Anteil von Minderheiten 1.705 Mio. € (Vorjahr: 1.734 Mio. €). Die Anteile von Minderheitsgesellschaftern (nicht beherrschende Anteile) am Eigenkapital entstanden im Wesentlichen durch den Börsengang der TRATON GROUP im Geschäftsjahr 2019.
Am 28. Februar 2020 gab die Volkswagen AG bekannt, ihre Beteiligung an der AUDI AG von rund 99,64 % auf 100 % aufstocken zu wollen. Die Durchführung eines aktienrechtlichen Squeeze-out wurde auf der Hauptversammlung der AUDI AG am 31. Juli 2020 beschlossen. Durch die Transaktion ergab sich im Vorjahr eine Verminderung des Eigenkapitals um 0,2 Mrd. €.
Auf der Hauptversammlung der MAN SE am 29. Juni 2021 wurde die Verschmelzung von MAN SE auf die TRATON SE beschlossen. Im Zusammenhang mit dieser Fusion wurde auch das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre von MAN SE auf TRATON SE gegen die Gewährung einer angemessenen Barabfindung durchgeführt (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Mit Eintragung in das Handelsregister der TRATON SE beziehungsweise der MAN SE am 31. August 2021 wurde der Squeeze-out rechtswirksam. Dadurch stieg der Anteil von TRATON SE an MAN SE von 94,36 % auf 100 % (siehe Angabe „Wesentliche Ereignisse“).
Die folgende Tabelle enthält zusammengefasste finanzielle Informationen der TRATON GROUP inklusive des fortgeführten Geschäfts- oder Firmenwertes und der Zeitwertanpassungen, die zum Erwerbszeitpunkt ermittelt wurden:
Mio. € |
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2021 |
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2020 |
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Anteil von Minderheiten in %1 |
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10,28 |
|
10,28 |
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Anteile von Minderheiten |
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1.270 |
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1.495 |
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Langfristige Vermögenswerte |
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40.099 |
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29.599 |
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Kurzfristige Vermögenswerte |
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16.232 |
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14.401 |
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Langfristige Schulden |
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22.272 |
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14.582 |
|||
Kurzfristige Schulden |
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19.829 |
|
15.459 |
|||
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Umsatzerlöse |
|
30.620 |
|
22.580 |
|||
Ergebnis nach Steuern |
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466 |
|
–161 |
|||
Sonstiges Ergebnis nach Steuern |
|
469 |
|
–288 |
|||
Dividendenausschüttung an Minderheiten |
|
23 |
|
1 |
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|||
Brutto-Cash-flow |
|
2.704 |
|
1.970 |
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Veränderung Working Capital |
|
–1.170 |
|
17 |
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Cash-flow laufendes Geschäft |
|
1.534 |
|
1.987 |
|||
Investitionstätigkeit laufendes Geschäft |
|
–4.406 |
|
–1.293 |
|||
Netto-Cash-flow |
|
–2.873 |
|
694 |
|||
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