Anhang

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36.3. Liquiditätsrisiko

Die Zahlungsfähigkeit und Liquiditätsversorgung des Volkswagen Konzerns wird durch eine rollierende Liquiditätsplanung, eine Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln, bestätigten Kreditlinien sowie der Emission von Wertpapieren an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten abgesichert. Der Bestand an bilateralen und syndizierten bestätigten Kreditlinien beträgt zum 31. Dezember 2021 28,4 Mrd. € (Vorjahr: 27,9 Mrd. €), davon sind 1,6 Mrd. € (Vorjahr: 2,3 Mrd. €) ausgenutzt.

Über lokale Zahlungsmittel in bestimmten Ländern (zum Beispiel: China, Brasilien, Argentinien, Südafrika und Indien) kann der Konzern grenzüberschreitend nur unter Beachtung geltender Devisenverkehrsbeschränkungen verfügen. Darüber hinaus bestehen keine wesentlichen Beschränkungen.

Die folgende Übersicht zeigt die undiskontierten, vertraglich vereinbarten Zahlungsmittelabflüsse aus Finanzinstrumenten:

FÄLLIGKEITSANALYSE UNDISKONTIERTER ZAHLUNGSMITTELABFLÜSSE AUS FINANZINSTRUMENTEN

 

 

VERBLEIBENDE
VERTRAGLICHE FÄLLIGKEITEN

 

 

 

VERBLEIBENDE
VERTRAGLICHE FÄLLIGKEITEN

 

 

Mio. €

 

bis 1 Jahr

 

1 – 5 Jahre

 

über 5 Jahre

 

2021

 

bis 1 Jahr

 

1 – 5 Jahre

 

über 5 Jahre

 

2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzschulden

 

81.006

 

112.095

 

26.797

 

219.898

 

89.371

 

98.159

 

25.106

 

212.636

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

23.610

 

14

 

 

23.624

 

22.675

 

1

 

 

22.677

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

 

10.651

 

2.240

 

170

 

13.061

 

9.151

 

2.156

 

152

 

11.460

Derivate

 

74.236

 

72.283

 

8.425

 

154.944

 

73.927

 

56.294

 

6.736

 

136.958

 

 

189.503

 

186.631

 

35.392

 

411.527

 

195.125

 

156.611

 

31.995

 

383.731

Die Zahlungsmittelabflüsse der Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuerumlagen in Höhe von 27 Mio. € (Vorjahr: 38 Mio. €).

Die Derivate umfassen sowohl Zahlungsmittelabflüsse derivativer Finanzinstrumente mit negativem Fair Value als auch Zahlungsmittelabflüsse der Derivate mit positivem Fair Value, bei denen Bruttozahlungsausgleich vereinbart worden ist. In den Zahlungsmittelabflüssen sind auch durch Gegengeschäfte geschlossene Derivate berücksichtigt. Den Zahlungsmittelabflüssen aus Derivaten, bei denen Bruttozahlungsausgleich vereinbart worden ist, stehen Zahlungsmittelzuflüsse gegenüber, die in dieser Fälligkeitsanalyse nicht ausgewiesen werden. Bei Berücksichtigung dieser Zahlungsmittelzuflüsse würden die dargestellten Zahlungsmittelabflüsse deutlich niedriger ausfallen. Dies gilt insbesondere auch, wenn Sicherungsbeziehungen mittels Gegengeschäften geschlossen worden sind.

Die Zahlungsmittelabflüsse aus Verpflichtungen aus zugesagten Darlehensvergaben und unwiderruflichen Kreditzusagen sind, unterteilt nach vertraglichen Fälligkeiten, der Angabe „Sonstige finanzielle Verpflichtungen“ zu entnehmen.

Die maximal mögliche Inanspruchnahme aus Finanzgarantien beträgt zum 31. Dezember 2021 1.391 Mio. € (Vorjahr: 447 Mio. €). Finanzgarantien werden stets als sofort fällig angenommen.