Wesentliche Ereignisse
Dieselthematik
Am 18. September 2015 veröffentlichte die US-amerikanische Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency – EPA) eine „Notice of Violation“ und gab öffentlich bekannt, dass bei Abgastests an bestimmten Fahrzeugen mit 2.0 l Dieselmotoren des Volkswagen Konzerns in den USA Unregelmäßigkeiten bei Stickoxid (NOx)- Emissionen festgestellt wurden. In diesem Zusammenhang informierte die Volkswagen AG darüber, dass bei Dieselmotoren des Typs EA 189 auffällige Abweichungen zwischen Prüfstandswerten und realem Fahrbetrieb festgestellt wurden und dieser Motortyp weltweit in rund elf Millionen Fahrzeugen verbaut worden sei. Am 2. November 2015 gab die EPA mit einer „Notice of Violation“ bekannt, dass auch bei der Software von US-Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs V6 mit 3.0 l Hubraum Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden.
Die sogenannte Dieselthematik hatte ihren Ursprung in einer – nach Rechtsauffassung der Volkswagen AG nur nach US-amerikanischem Recht unzulässigen – Veränderung von Teilen der Software der betreffenden Motorsteuerungseinheiten für das seinerzeit von der Volkswagen AG entwickelte Dieselaggregat EA 189. Diese Softwarefunktion wurde ab 2006 ohne Wissen der Vorstandsebene entwickelt und implementiert. Vorstandsmitglieder hatten bis zum Sommer 2015 keine Kenntnis von der Entwicklung und Implementierung dieser Softwarefunktion erlangt.
Auch gibt es keine Erkenntnisse, dass den für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014 verantwortlichen Personen im Nachgang zur Veröffentlichung der Studie des International Council on Clean Transportation im Mai 2014 ein nach US-amerikanischem Recht unzulässiges „Defeat Device“ als Ursache der hohen NOx-Emissionen bei bestimmten US-Fahrzeugen mit 2.0 l Dieselmotoren des Typs EA 189 offengelegt wurde. Vielmehr war die Erwartung der für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014 verantwortlichen Personen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014, dass die Thematik mit vergleichsweise geringem Aufwand zu beheben sei.
Im Laufe des Sommers 2015 wurde für einzelne Mitglieder des Vorstands der Volkswagen AG sukzessive erkennbar, dass die Auffälligkeiten in den USA durch eine Veränderung von Teilen der Motorsteuerungssoftware verursacht wurden, welche später als nach US-amerikanischem Recht unzulässiges „Defeat Device“ identifiziert wurde. Dies mündete in der Offenlegung eines „Defeat Device“ durch Volkswagen gegenüber der EPA und dem California Air Resources Board – einer Einheit der Umweltbehörde des US-Bundesstaates Kalifornien – am 3. September 2015. Die in der Folge zu erwartenden Kosten für den Volkswagen Konzern (Rückrufkosten, Nachrüstungskosten und Strafzahlungen) bewegten sich nach damaliger Einschätzung der verantwortlichen, mit der Sache befassten, Personen nicht in einem grundlegend anderen Umfang als in früheren Fällen, in die andere Fahrzeughersteller involviert waren, und erschienen deshalb mit Blick auf die Geschäftstätigkeit des Volkswagen Konzerns insgesamt beherrschbar. Diese Beurteilung der Volkswagen AG fußte unter anderem auf der Beratung einer in den USA für Zulassungsfragen beauftragten Anwaltssozietät, wonach ähnlich gelagerte Fälle in der Vergangenheit mit den US-Behörden einvernehmlich gelöst werden konnten. Die am 18. September 2015 erfolgte Veröffentlichung der „Notice of Violation“ durch die EPA, die für den Vorstand vor allem zu diesem Zeitpunkt unerwartet kam, ließ die Lage sodann völlig anders erscheinen.
Im Geschäftsjahr 2021 waren im Zusammenhang mit der Dieselthematik Sondereinflüsse in Höhe von 750,8 Mio. € zu erfassen, die im Wesentlichen im Sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen sind. Diese resultieren aus zusätzlichen Aufwendungen im Wesentlichen für Rechtsrisiken in Höhe von 967,6 Mio. €. Gegenläufig wirkten Erträge aus Schadensersatzleistungen sowie Erträge aus nicht benötigten Vorsorgen für Gewährleistungsmaßnahmen. Hintergrund für die Erträge aus Schadensersatzleistungen in Höhe von 216,8 Mio. € sind die im Juni 2021 mit ehemaligen Vorstandsmitgliedern geschlossenen Vereinbarungen. Diese hatten das Ziel, die Aufarbeitung der Dieselthematik in Bezug auf die zivilrechtlichen Verantwortlichkeiten der Organmitglieder zügig, rechtssicher sowie endgültig zu beenden. Hierzu schlossen Volkswagen und Audi mit Herrn Prof. Dr. Winterkorn und Herrn Stadler jeweils einen Vergleich über Schadensersatzleistungen (Haftungsvergleich) im Zusammenhang mit der Dieselthematik. Die Höhe der Schadensersatzleistung von Herrn Prof. Dr. Winterkorn liegt bei 11,2 Mio. €, die von Herrn Stadler bei 4,1 Mio. €. Darüber hinaus sind in diesem Zusammenhang Verpflichtungen in Höhe von 3,1 Mio. € aufgelöst worden. Weiterhin einigte sich Volkswagen mit den beteiligten Versicherern aus der Managerhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) auf die Zahlung eines Betrags in Höhe von insgesamt 270 Mio. € (Deckungsvergleich), wovon 195,9 Mio. € ertragswirksam erfasst worden sind.
Darüber hinaus wurde eine Einigung über Schadensersatzleistungen durch jeweils ein ehemaliges Vorstandsmitglied von Audi und Porsche erzielt. Ein ehemaliger Audi-Vorstand war nicht zu einer Einigung bereit, gegen ihn werden gerichtliche Schritte vorbereitet. Ansprüche gegen ein früheres Vorstandsmitglied der Marke Volkswagen Pkw wurden bereits geltend gemacht. Die ordentliche Hauptversammlung der Volkswagen AG hat diesen Vereinbarungen am 22. Juli 2021 zugestimmt.
Weitere Angaben zu den Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Dieselthematik finden sich unter der Angabe „Rechtsstreitigkeiten“.
Kartellrechtliche Untersuchungen
Im April 2019 hatte die Europäische Kommission im Rahmen der kartellrechtlichen Untersuchungen in der Automobilindustrie der Volkswagen AG sowie der AUDI AG und der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG erstmals Beschwerdepunkte übermittelt. Mit diesen informierte die Europäische Kommission über ihre vorläufige Bewertung des Sachverhalts und gab Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach Eintritt in das förmliche Settlement-Verfahren hat die Kommission im April 2021 erneut Beschwerdepunkte mit einem deutlich begrenzteren Tatvorwurf übermittelt. Auf deren Basis ist am 8. Juli 2021 eine das Verwaltungsverfahren abschließende Settlement-Entscheidung ergangen, mit der gegenüber den drei Marken ein Gesamtbußgeld in Höhe von rund 502 Mio. € verhängt worden ist. Dieser Betrag ist als Sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst worden. Der Gegenstand der Entscheidung beschränkt sich inhaltlich auf die Kooperation deutscher Automobilhersteller zu einzelnen technischen Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Einführung von SCR (Selective Catalytic Reduction)-Systemen für Pkw, die im Europäischen Wirtschaftsraum verkauft worden sind. Andere Verhaltensweisen wie Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten und Kunden werden den Herstellern nicht vorgeworfen.
Volkswagen hat die am 12. Juli 2021 zugestellte Entscheidung akzeptiert und keine Rechtsmittel eingelegt, sodass die Entscheidung rechtskräftig geworden ist.
Die Europäische Kommission führte im Jahr 2011 Durchsuchungen bei europäischen Lkw-Herstellern wegen des Verdachts eines unzulässigen Informationsaustauschs im Zeitraum zwischen 1997 und 2011 durch und übermittelte im November 2014 in diesem Zusammenhang MAN, Scania und den übrigen betroffenen Lkw-Herstellern die sogenannten Beschwerdepunkte. Mit ihrer Vergleichsentscheidung im Juli 2016 verhängte die Europäische Kommission gegen fünf europäische Lkw-Hersteller Geldbußen. Da MAN die Europäische Kommission als Kronzeuge über die Unregelmäßigkeiten informiert hatte, wurde MAN die Geldbuße vollständig erlassen.
Im September 2017 verhängte die Europäische Kommission gegen Scania eine Geldbuße von 0,88 Mrd. €. Scania hatte dagegen Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eingelegt und sich umfassend verteidigt. Das Gericht der Europäischen Union (Gericht erster Instanz) hat die Rechtsmittel von Scania in einem Urteil im Februar 2022 vollinhaltlich abgelehnt. Scania wertet das Urteil derzeit aus und wird fristgerecht entscheiden, ob Scania Rechtsmittel an den Europäischen Gerichtshof einlegen wird. Scania bildete bereits im Jahr 2016 eine Rückstellung in Höhe von 0,4 Mrd. € und erhöhte diese im Berichtsjahr auf rund 0,9 Mrd. €.
Auswirkungen Covid-19-Pandemie / Halbleiter-Knappheit
Im Laufe des Jahres 2021 wurden viele restriktive Maßnahmen auch aufgrund der zunehmenden Impfquote gelockert. Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 waren keine wesentlichen Wertberichtigungen aufgrund der Covid-19-Pandemie vorzunehmen.
In der gesamten Industrie haben sich Versorgungsengpässe bei Halbleitern und daraus resultierende Lieferengpässe zunehmend negativ bemerkbar gemacht. Auch beim Volkswagen Konzern hatte dies Auswirkungen auf die Produktion. Aufgrund dessen zeigt sich im Geschäftsjahr beim Volkswagen Konzern eine Reduzierung des Bestandes an Fertigerzeugnissen bei gleichzeitiger Erhöhung der Rohstoffe und der unfertigen Erzeugnisse (siehe auch die Ausführungen in der Angabe „Vorräte“).
Siehe hierzu auch die Erläuterungen im Konzernlagebericht 2021, insbesondere in den Kapiteln Geschäftsverlauf, Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage, Prognosebericht sowie Risiko- und Chancenbericht.
Wesentliche Transaktionen
Am 29. Juni 2021 wurde die Verschmelzung von MAN SE mit TRATON SE auf der Hauptversammlung der MAN SE beschlossen. Mit Beschlussfassung der Verschmelzung wurde auch das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre von MAN SE auf TRATON SE gegen die Gewährung einer angemessenen Barabfindung durchgeführt (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). In diesem Zusammenhang war der Barwert des gewährten Andienungsrechts von rund 587 Mio. € erfolgsneutral als kurzfristige Verbindlichkeit zu erfassen. Entsprechend reduzierten sich die Minderheitenanteile am Eigenkapital des Volkswagen Konzerns sowie die Gewinnrücklagen und Übrige Rücklagen der Aktionäre der Volkswagen AG.
Am 31. August 2021 ist die Eintragung der Verschmelzung der MAN SE auf die TRATON SE in die Handelsregister der MAN SE und TRATON SE erfolgt. Mit Eintragung in das Handelsregister wurde der Squeeze-out rechtswirksam. Im Anschluss erfolgte am 3. September 2021 die Auszahlung der Barabfindung in Höhe von 70,68 € je Stamm- und Vorzugsaktie an die MAN SE Minderheitsaktionäre. Damit ist der MAN SE Squeeze-out abgeschlossen. Die Angemessenheit der Barabfindung wird durch ein gerichtliches Spruchverfahren, das von im Squeeze-out abgefundenen Minderheitsaktionären initiiert wurde, überprüft.
Mitte Juni 2021 haben sich Volkswagen und der schwedische Batteriezellhersteller Northvolt AB darauf geeinigt, die Produktion von Volkswagen Premium-Zellen im schwedischen Skellefteå zu konzentrieren. In diesem Zusammenhang hat Volkswagen an einer Finanzierungsrunde von Northvolt AB beteiligungsproportional teilgenommen und weitere 650 Mio. USD investiert. Außerdem hat Volkswagen sein bestehendes Wandeldarlehen um weitere 190 Mio. € ausgereicht und diesen Teil des Wandeldarlehens zeitgleich in Vorzugsanteile gewandelt. Die Beteiligungsquote von Volkswagen an Northvolt AB stieg damit auf 23,6 %. Aufgrund vorteilhafter Konditionen bei Wandlung resultierte aus der Bewertung des gewandelten Darlehens ein nicht zahlungswirksamer Ertrag in Höhe von 62 Mio. €. Im Ergebnis stieg damit der Buchwert der Beteiligung an Northvolt AB um 796 Mio. €. Ausgereicht bleibt noch ein Wandeldarlehen in Höhe von 240 Mio. €.
Im Zuge von Restrukturierungsmaßnahmen wurde die Veräußerung der MAN Truck & Bus Österreich GesmbH, Steyr/Österreich (MTBÖ) mit Wirkung zum 31. August 2021 vollzogen. Die Vermögenswerte und Schulden der MTBÖ wurden bis zur Veräußerung als Veräußerungsgruppe im Abschluss des Volkswagen Konzerns dargestellt. Im Zusammenhang mit der Veräußerung wurde ein Aufwand erfasst, der mit 160 Mio. € im Wesentlichen auf Wertminderungen des Sachanlagevermögens und mit 144 Mio. € auf einen Verlust aus der Entkonsolidierung entfiel. Der gesamte Aufwand in Höhe von 304 Mio. € wird in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Aus der Veräußerung der Anteile an der MTBÖ resultierte ein Nettozahlungsmittelabfluss von 199 Mio. €, der im Cash-flow aus der Investitionstätigkeit ausgewiesen wird.
Der Volkswagen Aufsichtsrat hat Ende Juli 2021 einem Vertrag mit dem Finanzinvestor Attestor Limited und der Pon Holdings B.V. zur Abgabe eines gemeinsamen öffentlichen Übernahmeangebots auf die Anteile an der Europcar Mobility Group S.A. Paris/Frankreich über eine Konsortialgesellschaft zugestimmt.
Nach erfolgreicher Prüfung der Angebotsunterlagen gab die französische Aufsichtsbehörde Ende November 2021 das Übernahmeangebot frei. Die Ende November 2021 gestartete Frist, während der die Europcar-Aktionäre ihre Aktien andienen können, endet mit der kartellrechtlichen Freigabe. Volkswagen bietet zusammen mit seinen beiden Partnern durch die Konsortialgesellschaft 50 Cent je Europcar-Aktie. Werden mehr als 90 % der Aktien angedient, so kommt ein Aufschlag von einem Cent je Aktie dazu. Wird das Angebot angenommen, so wird das Konsortium nach derzeitigem Stand gemeinsam die Beherrschung über Europcar übernehmen.
Volkswagen ist Stillhalter von Put-Optionen der anderen Konsortialgesellschafter und die anderen Gesellschafter haben Volkswagen Call-Optionen auf ihre Anteile an der Konsortialgesellschaft eingeräumt. Aus der Bewertung der Optionen ergab sich im Geschäftsjahr 2021 ein nicht zahlungswirksamer Aufwand in Höhe von 103 Mio. €, der im Finanzergebnis erfasst wurde.
In 2021 haben der Volkswagen Konzern und Rimac Automobili d.o.o., Sveta Nedelja/Kroatien (Rimac) die Bugatti Rimac d.o.o. mit Hauptsitz in Sveta Nedelja gegründet. Volkswagen hat dabei seine vollkonsolidierten Tochtergesellschaften Bugatti Automobiles S.A.S, Molsheim/Frankreich und zunächst 51 % der Bugatti International S.A., Strassen/Luxemburg eingebracht. Aus der Einbringung ergab sich unter Berücksichtigung einer anteiligen Ergebniseliminierung ein nicht liquiditätswirksamer Ertrag im Sonstigen betrieblichen Ergebnis in Höhe von 124 Mio. €. An dem Unternehmen halten Rimac 55 % und Volkswagen über Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG (Porsche) 45 % der Anteile. Außerdem ist Porsche mit 22 % direkt an Rimac beteiligt. Beide Beteiligungen werden im Konzernabschluss unter den At Equity bewerteten Anteilen ausgewiesen.
Zunächst wird Bugatti Rimac d.o.o. mit dem Bugatti Chiron und dem Rimac Nevera zwei Hypercar-Modelle produzieren. Für die weitere Zukunft ist angedacht, dass ein gemeinsames Produktportfolio unter dem Markennamen Bugatti mit dem Ziel der Entwicklung, Produktion und des Vertriebs elektrisch betriebener Luxus-Hypersportwagen das Kernstück von Bugatti Rimac d.o.o. sein soll.
Zur Ausweitung der Batterie-Kompetenz hat Volkswagen sich über die Volkswagen (China) Investment Co. Ltd. an der Gotion High-Tech Co., Ltd., Hefei/China (Gotion) beteiligt und ist mit 26 % nun größter Anteilseigner des chinesischen Batterielieferanten. Der Konzern hat hierfür insgesamt 1,2 Mrd. € investiert. Die Beteiligung wird nach der Equity-Methode bewertet.
Erwerb Navistar
Am 1. Juli 2021 hat eine Gesellschaft der TRATON GROUP alle ausstehenden Anteile des US-amerikanischen Nutzfahrzeugherstellers Navistar International Corporation (Navistar) mit Sitz in Lisle, Illinois/USA erworben. Der mit Zahlungsmitteln gezahlte Kaufpreis betrug 3.118 Mio. € (3.700 Mio. USD). TRATON SE hält nun mittelbar 100 % der Anteile an der bisher nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung (Anteil von 16,7 %) an der Navistar International Corporation. Der Handel der Navistar-Aktie an der New Yorker Börse wurde eingestellt.
Die erstmalige Bilanzierung der Akquisition ist aufgrund der Größe der Transaktion noch nicht finalisiert, da die internen Prüfungen der der Kaufpreisallokation zugrunde liegenden Informationen noch nicht abgeschlossen sind. Dementsprechend sind die zum 31. Dezember 2021 erfassten Beträge vorläufig.
Der aus dem Erwerb resultierende Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 2.783 Mio. € bildet die aus der Tätigkeit mit Navistar entstehenden Synergien insbesondere durch den Ausbau der Marktanteile, im Einkauf, bei den Produktionskosten, durch Modularisierung und Verwendung gemeinsamer Komponenten sowie im Bereich Forschung und Entwicklung ab.
Der Fair Value des Eigenkapitalanteils an Navistar, den die TRATON GROUP unmittelbar vor dem Erwerbszeitpunkt gehalten hat, wurde auf Basis des Börsenkurses von 44,50 USD/Aktie zum Erwerbszeitpunkt ermittelt, und beträgt 624 Mio. €. Aus der Neubewertung dieses Eigenkapitalanteils ergibt sich ein Ertrag von 219 Mio. €. Darüber hinaus sind aufgrund der im Rahmen der Erstkonsolidierung von Navistar erfolgten Ausbuchung des At Equity Anteils zuvor im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert worden, was zu einem Aufwand von 37 Mio. € geführt hat. In Summe resultiert hieraus ein Ertrag in Höhe von 182 Mio. €, der im Ergebnis aus At Equity bewerteten Anteilen ausgewiesen wird.
Die vorläufige Verteilung des Kaufpreises auf die übernommenen Vermögenswerte und Schulden wird im Folgenden dargestellt:
Mio. € |
|
Vorläufige |
---|---|---|
|
|
|
Übertragene Gegenleistung |
|
|
Zahlungsmittel |
|
3.118 |
Abwicklung vorher bestehender Beziehungen |
|
126 |
Austausch anteilsbasierter Vergütungsprämien |
|
22 |
Summe |
|
3.266 |
Mio. € |
|
Vorläufige |
---|---|---|
|
|
|
Übernommenes Nettovermögen |
|
|
Immaterielle Vermögenswerte |
|
3.542 |
davon Kundenbeziehungen |
|
2.163 |
davon Markennamen |
|
736 |
Sachanlagen |
|
917 |
Vermietete Vermögenswerte |
|
316 |
Sonstige Beteiligungen |
|
621 |
Langfristige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte |
|
369 |
Vorräte |
|
1.045 |
Kurzfristige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte |
|
1.732 |
Flüssige Mittel |
|
565 |
Aktive latente Steuern |
|
600 |
Summe Vermögenswerte |
|
9.709 |
|
|
|
Langfristige Finanzschulden |
|
509 |
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen |
|
1.066 |
Passive latente Steuern |
|
114 |
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen |
|
695 |
Kurzfristige Finanzschulden |
|
3.322 |
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen |
|
2.894 |
Summe Schulden |
|
8.599 |
Saldo übernommenes Nettovermögen |
|
1.109 |
Mio. € |
|
Ermittlung des vorläufigen Geschäfts- oder Firmenwertes |
---|---|---|
|
|
|
Übertragene Gegenleistung |
|
3.266 |
Anteile von Minderheiten |
|
3 |
Fair Value zuvor gehaltener Kapitalanteile |
|
624 |
abzüglich |
|
|
Übernommenes Nettovermögen |
|
1.109 |
Geschäfts- oder Firmenwert |
|
2.783 |
Der in der Übertragenen Gegenleistung enthaltene Betrag für die Abwicklung vorher bestehender Beziehungen in Höhe von 126 Mio. € entspricht dem Fair Value der im Volkswagen Konzern zum Erwerbszeitpunkt bilanzierten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Navistar. Der Fair Value einer Forderung der MAN Truck & Bus gegenüber Navistar aus der Kündigung eines Entwicklungsprojektes übersteigt dabei den bisher bilanzierten Buchwert um 12 Mio €. Der Unterschiedsbetrag wurde erfolgswirksam in den Sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
In den Forderungen und finanziellen Vermögenswerten sind folgende Gruppen von Forderungen enthalten, für die der Bruttobetrag vom Fair Value abweicht:
Mio. € |
|
Bruttobetrag |
|
Voraussichtlich uneinbringlicher Betrag |
---|---|---|---|---|
|
|
|
|
|
Forderungen Finanzierungsgeschäft |
|
924 |
|
15 |
Leasingforderungen |
|
201 |
|
36 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
|
501 |
|
15 |
Sonstige Forderungen |
|
512 |
|
1 |
Die bis 31. Dezember 2021 angefallenen Transaktionskosten für die Durchführung des Unternehmenszusammenschlusses wurden in Höhe von 34 Mio. € in den Verwaltungskosten erfasst.
Durch die Einbeziehung von Navistar zum 1. Juli 2021 hat sich der Umsatz des Volkswagen Konzerns zum 31. Dezember 2021 um 3.494 Mio. € erhöht und das Ergebnis nach Steuern unter Berücksichtigung von Abschreibungen auf die aufgedeckten stillen Reserven um 217 Mio. € verringert.
Wäre Navistar schon seit 1. Januar 2021 vollkonsolidiert in den Volkswagen Konzernabschluss einbezogen worden, hätte der zum 31. Dezember 2021 ausgewiesene Konzernumsatz nach Konsolidierung 253.802 Mio. € betragen und das ausgewiesene Ergebnis nach Steuern wäre mit 14.942 Mio. € um 526 Mio. € niedriger ausgefallen.