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Bericht des Aufsichtsrats

(nach § 171 Abs. 2 AktG)

Hans Dieter Poetsch – Vorsitzender des Aufsichtsrats (Foto)
Hans Dieter Pötsch

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Geschäftsjahr 2021 haben der Aufsichtsrat der Volkswagen AG und seine Ausschüsse den Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die strategische Ausrichtung des Volkswagen Konzerns gelegt. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich im Berichtsjahr regelmäßig mit der Lage und der Entwicklung des Unternehmens. Den Aufgaben entsprechend, die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegen, überwachten und unterstützten wir den Vorstand bei der Geschäftsführung und berieten ihn in Fragen der Unternehmensleitung. Dabei berücksichtigten wir stets die diesbezüglichen Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). In sämtliche Entscheidungen, die für den Konzern von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Turnusmäßig erörterten wir zudem strategische Überlegungen mit dem Vorstand.

Den Informationspflichten, die in der 2018 vom Aufsichtsrat beschlossenen Informationsordnung konkretisiert sind, kam der Vorstand nach. Er unterrichtete uns sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form regelmäßig, zeitnah und umfassend, insbesondere über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Planung und der Unternehmenssituation. Dazu gehörten auch die Risikolage und das Risikomanagement. Insofern informierte der Vorstand auch über weitere Verbesserungen des Risiko- und des Compliance-Managementsystems. Zudem erhielt der Aufsichtsrat vom Vorstand fortlaufend Informationen über die Compliance und weitere aktuelle Themen. Entscheidungsrelevante Unterlagen erreichten uns rechtzeitig vor den Sitzungen. Zu festen Terminen erhielten wir darüber hinaus einen detaillierten Bericht des Vorstands über die aktuelle Geschäftslage und die Vorausschätzung für das laufende Jahr. Im Falle von Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen gab uns der Vorstand ausführliche Erläuterungen dazu in schriftlicher oder mündlicher Form. Gemeinsam mit dem Vorstand analysierten wir die Ursachen der Abweichungen und leiteten daraus gegensteuernde Maßnahmen ab. Insbesondere zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und zur Versorgungssituation mit Halbleitern berichtete der Vorstand ausführlich und zeitnah und erläuterte die ergriffenen Maßnahmen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats traf sich zwischen den Sitzungsterminen zusätzlich regelmäßig mit dem Vorstandsvorsitzenden zu Gesprächen, in denen sie wichtige aktuelle Themen erörterten. Dazu gehörten unter anderem die Konzernstrategie, die Planung, die Geschäftsentwicklung, die Risikolage und das Risikomanagement einschließlich der Fragen zu Integrität und Compliance des Volkswagen Konzerns. Der Aufsichtsratsvorsitzende führte in angemessenem Rahmen mit Investoren Gespräche über aufsichtsratsspezifische Themen sowie in Abstimmung mit dem Vorstand über nicht aufsichtsratsspezifische Themen. Ein Schwerpunkt der Gespräche waren Governance-Themen. Über Gespräche mit Investoren informierte der Aufsichtsratsvorsitzende den Aufsichtsrat im Nachgang.

Der Aufsichtsrat trat im Geschäftsjahr 2021 zu insgesamt zehn Sitzungen zusammen, dabei belief sich die durchschnittliche Präsenzquote auf 89,7 %. Zudem wurden besonders eilige Angelegenheiten schriftlich oder unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel entschieden. Auch im Geschäftsjahr 2021 führten die Herausforderungen und Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie dazu, dass bei den Sitzungen des Aufsichtsrats mehr Flexibilität erforderlich war. Zudem waren mit der Covid-19-Pandemie Reise- und Kontaktbeschränkungen insbesondere für im Ausland lebende Aufsichtsratsmitglieder sowie zusätzliche Anforderungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats verbunden, die auch besondere Verantwortung in Wirtschaft und Politik wahrnehmen. Mit Ausnahme von Herrn Dr. Al Abdulla haben dennoch alle Mitglieder des Aufsichtsrats an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, denen sie angehören, teilnehmen können. Mitglieder des Aufsichtsrats, denen es nicht möglich war, an einer Sitzung teilzunehmen, konnten sich auf Grundlage der vorbereitenden Unterlagen mit den Gegenständen der Sitzung befassen.